{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "02.10.2018", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2018-00497_02-10-2018.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=218611&W10_KEY=4478013&nTrefferzeile=70&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "66e6fafeacb51a9083ee20ac2b86a653"}, "Num": [" VB.2018.00497"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 18..2.02.1  VB.2018.00497"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 18..2.02.1  VB.2018.00497"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 18..2.02.1  VB.2018.00497"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Familiennachzug | Familiennachzug. [Nachzugsgesuch f\u00fcr ein fast vollj\u00e4hriges Kind nach Umteilung der elterlichen Sorge an den in der Schweiz lebenden Vater.] Fristen und Fristberechnung beim Familiennachzug: Auch wenn der Familiennachzug von Kindern grunds\u00e4tzlich voraussetzt, dass der nachziehende Elternteil (alleine) sorgeberechtigt ist, liegt es in der Verantwortung der Eltern, fr\u00fchzeitig eine sachgerechte Sorgerechtszuteilung sicherzustellen. Das Sorgerecht ist somit eine notwendige, f\u00fcr den Lauf der Nachzugsfrist jedoch irrelevante Nachzugsvoraussetzung. Die nachtr\u00e4gliche Neuregelung des Sorgerechts l\u00e4sst das Nachzugsgesuch somit nicht rechtzeitig erscheinen. Es ist aber zu pr\u00fcfen, ob die f\u00fcr die Neuregelung des Sorgerechts geltend gemachten Gr\u00fcnde einen nachtr\u00e4glichen Familiennachzug zu rechtfertigen verm\u00f6gen (E. 2). Ein wichtiger famili\u00e4rer Grund f\u00fcr einen nachtr\u00e4glichen Familiennachzug liegt insbesondere vor, wenn die bisherige Kinderbetreuung nicht mehr gew\u00e4hrleistet ist und sinnvolle Betreuungsalternativen im Heimatland fehlen (E. 3.1). Die Beschwerdef\u00fchrenden haben trotz migrationsamtlicher Aufforderung und in Verletzung ihrer Mitwirkungspflicht nur unvollst\u00e4ndige und widerspr\u00fcchliche Auskunft zu den bisherigen Betreuungsorten und Betreuungspersonen gegeben, weshalb erhebliche Zweifel daran bestehen, dass eine altersad\u00e4quate Betreuung des nachzuziehenden, beinahe vollj\u00e4hrigen Kindes in der Heimat nicht mehr gew\u00e4hrleistet ist. Aufgrund dessen und aufgrund der zu erwartenden Integrationsschwierigkeiten ist der versp\u00e4tete Familiennachzug nicht zu bewilligen (E. 3.2 ff.). Verzicht auf weitere Sachverhaltsermittlungen, insbesondere eine pers\u00f6nliche Anh\u00f6rung des Kindes und weiterer Verwandten, zumal es nicht deren Sinn und Zweck ist, die Mitwirkungs- und Substanziierungslast der Beschwerdef\u00fchrenden zu relativieren oder gar zu ersetzen (E. 4). Ausgangsgem\u00e4sse Regelung der Kosten- und Entsch\u00e4digungsfolgen, Abweisung des Gesuchs um unentgeltliche Prozessf\u00fchrung zufolgeoffensichtlicher Aussichtslosigkeit und fehlender Prozessbed\u00fcrftigkeit (E. 5).\r\rRechtsmittelbelehrung (E. 6).\r\rAbweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:55:22", "Checksum": "dcd34b099d38f085fa1ef4b1e698aa33"}