{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2018-09-26", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2018-00507_2018-09-26.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=218584&W10_KEY=13823225&nTrefferzeile=79&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "968a1d2d95e737444174578a6bacdf75"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2018.00507"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 26.09.2018  VB.2018.00507"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 26.09.2018  VB.2018.00507"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 26.09.2018  VB.2018.00507"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Anschlussgeb\u00fchren | Anschlussgeb\u00fchren. Nichteintreten auf die Beschwerde des Beschwerdef\u00fchrers 2 mangels formeller Beschwer (E. 1.2). Ein Postr\u00fcckbehaltungsauftrag vermag den Zeitpunkt der Zustellfiktion nicht hinauszuschieben und befreit nicht von der Pflicht, daf\u00fcr zu sorgen, dass Verwaltungsakte zugestellt werden k\u00f6nnen. Vielmehr gelten eingeschriebene Sendungen bei einem Postr\u00fcckbehaltungsauftrag stets am siebten Tag nach ihrem Eintreffen auf dem Postb\u00fcro am Wohnort der Empf\u00e4ngerin oder des Empf\u00e4ngers als zugestellt, falls diese oder dieser mit einer Zustellung rechnen musste. Einer anderslautenden Abholungseinladung der Post kommt f\u00fcr den Fristbeginn keine Bedeutung zu. Unbeachtlich ist ferner, dass keine Abholungseinladung in den Briefkasten bzw. ins Postfach gelegt wird. Wer der Post einen R\u00fcckbehaltungsauftrag erteilt, verzichtet auf die Zustellung jeglicher Sendungen, also auch auf den Erhalt von Abholungseinladungen (E. 2.1.3). Vor diesem Hintergrund erwies sich der Rekurs als versp\u00e4tet (E. 2.2). F\u00fcr die Beurteilung des Fristwiederherstellungsgesuchs ist das Baurekursgericht und nicht das Verwaltungsgericht zust\u00e4ndig (E. 3). Nichteintreten/Abweisung/\u00dcberweisung an das Baurekursgericht."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 02:02:35", "Checksum": "78b9e4ccda1afce83b6d87c2f2717501"}