{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2019-03-14", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2018-00519_2019-03-14.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=219115&W10_KEY=13823222&nTrefferzeile=14&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "b46bac0e820048d0bdcbd9ccd42f3710"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2018.00519"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 14.03.2019  VB.2018.00519"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 14.03.2019  VB.2018.00519"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 14.03.2019  VB.2018.00519"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Unterschutzstellung | \u00d6konomiegeb\u00e4ude neben denkmalgesch\u00fctztem Gasthof auf Passh\u00f6he: Zust\u00e4ndigkeit; Situationswert; Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit des Schutzumfangs; Abweichung vom Gutachten. Die Gemeinde ist nach dem klaren Wortlaut von \u00a7 211 PBG lediglich f\u00fcr die Beurteilung von Schutzobjekten (rein) kommunaler Bedeutung zust\u00e4ndig. Bei all denjenigen Objekten, welchen wie vorliegend eine dar\u00fcber hinausgehende Bedeutung zukommt, ist dagegen die kantonale Beh\u00f6rde sowohl f\u00fcr die Pr\u00fcfung der Frage, ob ein \u00fcberkommunales Schutzobjekt vorliegt, als auch f\u00fcr die Anordnung von Schutzmassnahmen zust\u00e4ndig (E. 4.3). Aufgrund der Stellung des \u00d6konomiegeb\u00e4udes in seiner Umgebung als Ensemble zusammen mit dem bereits gesch\u00fctzten Gasthof ist vorliegend ein hoher Situationswert und damit eine wichtige Zeugenschaft zu bejahen. Dass dieses erst rund dreissig Jahre nach dem Gasthof erstellt wurde, steht nicht entgegen, da es nach der Rechtsprechung neben einheitlich geplanten Geb\u00e4udeensembles auch solche gibt, welche historisch gewachsen sind (E. 6.4). Es besteht ein erhebliches \u00f6ffentliches Interesse an der Unterschutzstellung des Innern, wenn dessen Ver\u00e4nderung die Einheit des Hauses weitgehend zerst\u00f6ren sowie die \"Lesbarkeit\" des Baudenkmals und den Sinn der Unterstellung stark beeintr\u00e4chtigen w\u00fcrde. Dies trifft auf die tragenden Elemente im Inneren ohne Weiteres zu, auch wenn diese nicht mehr vollst\u00e4ndig aus Originalbauteilen bestehen. Nachdem das Baurekursgericht den Eigenwert gesamthaft betrachtet als \"eher gering\" beurteilt hat, begr\u00fcndete es nicht nachvollziehbar, weshalb der Schutz des Dachs und der Fassaden \u00fcber das Gutachten hinausgehend umfassend sein sollte (E. 7.4).  Teilweise Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 02:08:41", "Checksum": "c8943fbfac6e2e7182656555ce872037"}