{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2018-12-19", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2018-00521_2018-12-19.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=218872&W10_KEY=13823223&nTrefferzeile=30&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "44900fb356190c5e2cb52b8595cd9d5e"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2018.00521"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 19.12.2018  VB.2018.00521"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 19.12.2018  VB.2018.00521"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 19.12.2018  VB.2018.00521"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "betreffend Sistierung/vorsorgliche Massnahme (Familiennachzug) | [Der BF, welcher inzwischen nach Mexiko ausgeschafft wurde, beabsichtigt eine Schweizerin zu heiraten, mit welcher er ein gemeinsames Kind hat. Die VI sistierte das Verfahren bis zu einem rechtskr\u00e4ftigen Entscheid \u00fcber das vom fedpol angeordnete Einreiseverbot.] Die VI hat das Verfahren zu Recht sistiert, da es sich vorliegend um ein vom fedpol aus sicherheitspolizeilichen Gr\u00fcnden erlassenes Einreiseverbot handelt. Da die aufschiebende Wirkung gegen diese Verf\u00fcgung entzogen und auch im Beschwerdeverfahren bis anhin nicht wiederhergestellt worden ist, ist das Einreiseverbot derzeit vollstreckbar und steht es einer Einreise des Beschwerdef\u00fchrers und damit auch der Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung zum Zweck der Heirat entgegen (E. 3). Damit ist es der VI derzeit auch verwehrt, dem Beschwerdef\u00fchrer in analoger Anwendung von Art. 17 Abs. 1 AuG die Einreise zu bewilligen (E. 4).  Die inzwischen erfolgte Ausschaffung ist als Realakt zu qualifizieren, gegen den der direkte Rechtsmittelweg nicht offensteht. Der Beschwerdef\u00fchrer ist gehalten, beim Migrationsamt eine Verf\u00fcgung \u00fcber die Rechtm\u00e4ssigkeit der Ausschaffung zu erwirken (E. 5). Abweisung der Gesuche um uP/URB wegen Aussichtslosigkeit. Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 02:05:18", "Checksum": "1185cf74eacdaf44f9422ee231ecdc4c"}