{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2018-12-19", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2018-00546_2018-12-19.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=218866&W10_KEY=13823223&nTrefferzeile=36&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "775c3fb185a83d89569ae2d542854617"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2018.00546"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 19.12.2018  VB.2018.00546"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 19.12.2018  VB.2018.00546"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 19.12.2018  VB.2018.00546"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Widerruf der Niederlassungsbewilligung/Nichterteilung der Aufenthaltsbewilligung | [Widerruf der Niederlassungsbewilligung und Abweisung des Familiennachzugsgesuches wegen des Verschweigens wesentlicher Tatsachen und des Vorliegens einer Scheinehe.]  Es ergeben sich zahlreiche gewichtige Hinweise f\u00fcr das Vorliegen einer Scheinehe, weshalb der Beschwerdef\u00fchrer den Gegenbeweis anzutreten und die angef\u00fchrten Indizien durch das Erwecken erheblicher Zweifel zu entkr\u00e4ften hat (E. 3.1). Dies ist ihm nicht gelungen. Durch das Verschweigen der Zeugung eines ausserehelichen Kindes gegen\u00fcber den schweizerischen Beh\u00f6rden hat der Beschwerdef\u00fchrer einen Widerrufsgrund gesetzt. Auch konnte er nicht \u00fcberzeugend aufzeigen, dass er mit seiner schweizerischen Ehefrau tats\u00e4chlich eine Beziehung gef\u00fchrt hat. Durch das Eingehen einer Scheinehe hat er einen weiteren Widerrufsgrund gesetzt (E. 3.2). Der Widerruf der Niederlassungsbewilligung erweist sich auch als verh\u00e4ltnism\u00e4ssig. Die Vorinstanz hat das Familiennachzugsgesuch zu Recht abgewiesen.  Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 02:05:11", "Checksum": "7e39e6b3c67d728f32a10c5f82f64a08"}