{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2018-12-18", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2018-00558_2018-12-18.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=218856&W10_KEY=13823223&nTrefferzeile=46&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "d19c2166bb8881c8863f3dc9c64fdd1c"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2018.00558"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 18.12.2018  VB.2018.00558"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 18.12.2018  VB.2018.00558"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 18.12.2018  VB.2018.00558"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Urlaub | Urlaub: Beurteilung der Fluchtgefahr. Das Urlaubsgesuch des Beschwerdef\u00fchrers, um an einer Gedenkfeier f\u00fcr seine verstorbene Tochter teilzunehmen, wurde von den Vorinstanzen aufgrund von Fluchtgefahr abgewiesen. Fluchtgefahr darf jedoch nicht bereits dann angenommen werden, wenn die M\u00f6glichkeit der Flucht in abstrakter Weise besteht (E. 3.5). Der Beschwerdef\u00fchrer als ausl\u00e4ndischer Staatsb\u00fcrger wird die Schweiz nach seiner Entlassung zu verlassen haben, was seine Fluchtgefahr grunds\u00e4tzlich erh\u00f6ht. Er hat jedoch aufgrund seiner Biographie und dem engen Verh\u00e4ltnis zu seinen Familienangeh\u00f6rigen, insbesondere zu seinem Sohn, ein evidentes Interesse in das Nachbarland der Schweiz zur\u00fcckkehren zu k\u00f6nnen und es besteht eine reelle Chance, dass er sich nach seiner Strafverb\u00fcssung wieder in diesem Nachbarland aufhalten darf. Mit einer Flucht in sein Heimatland w\u00fcrde er den Kontakt zu seinen Angeh\u00f6rigen verunm\u00f6glichen und seine gegenw\u00e4rtig gute Legalprognose f\u00fcr den Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung im Nachbarland w\u00e4re getr\u00fcbt (E. 3.5-6). Es liegt somit in diesem konkreten Fall gar eine noch mehr gegen eine Flucht sprechende Ausgangslage vor, als wenn der definitiv aus der Schweiz weggewiesene Beschwerdef\u00fchrer in der Schweiz nahe Familienangeh\u00f6rige h\u00e4tte. Unter diesen Umst\u00e4nden ist eine hinreichend konkrete Fluchtgefahr zu verneinen (E. 3.6).  Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 02:04:59", "Checksum": "47f77ea9b2f12266e8eeefdf326461c0"}