{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "19.12.2018", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2018-00590_19-12-2018.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=218858&W10_KEY=4478012&nTrefferzeile=50&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "d2d6bc868dd32cc9d7e76c460f551468"}, "Num": [" VB.2018.00590"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 18..2.19.1  VB.2018.00590"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 18..2.19.1  VB.2018.00590"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 18..2.19.1  VB.2018.00590"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Staatsbeitrag | [Die Beschwerde richtet sich gegen eine Verf\u00fcgung des MBA, mit welcher dieses der Beschwerdef\u00fchrerin unter Hinweis auf das Budget 2016 f\u00fcr das Jahr 2016 an ihre Kosten im Zusammenhang mit der Durchf\u00fchrung vorbereitender Kurse f\u00fcr die eidgen\u00f6ssische Berufspr\u00fcfung und von Bildungsg\u00e4ngen der h\u00f6heren Fachschulen \"eine Subvention von insgesamt h\u00f6chstens Fr. 92'000.-\" zusprach.] Nach \u00a7 37 Abs. 1 lit. a f. EG BBG kann sich der Kanton mit Subventionen von bis zu 75 % an den anrechenbaren Aufwendungen der Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer f\u00fcr vorbereitende Kurse gem\u00e4ss \u00a7 27 EG BBG und Bildungsg\u00e4nge gem\u00e4ss \u00a7 28 EG BBG beteiligen; es besteht jedoch kein Anspruch auf finanzielle Unterst\u00fctzung des Kantons (E. 2.1). Soweit sich die Exekutive - wie vorliegend - gegen\u00fcber einer Institution in einer Leistungsvereinbarung verpflichtete, bestimmte Beitr\u00e4ge auszurichten, muss der Kantonsrat die notwendigen Voranschlagskredite (bzw. einen allf\u00e4lligen Nachtragskredit) grunds\u00e4tzlich unabh\u00e4ngig davon bewilligen, ob die Exekutive tats\u00e4chlich berechtigt war, die vertragliche Bindung ohne vorg\u00e4ngigen Voranschlagskredit (Budgetbeschluss) einzugehen; eine K\u00fcrzung oder Streichung eines entsprechenden Kredits w\u00e4re nur zul\u00e4ssig, falls f\u00fcr die private Vertragspartei erkennbar war, dass die Leistungsvereinbarung nur unter Budget- oder Kreditvorbehalt G\u00fcltigkeit haben sollte und die fragliche Budgetposition bzw. Ausgabe nicht bereits anderweitig (nicht vertraglich) budgetm\u00e4ssig gebunden erscheint (E. 5.2). Bei den in \u00a7 37 Abs. 1 lit. a und lit. b EG BBG vorgesehenen finanziellen Leistungen handelt es sich indes um Ausgaben, welche zwar referendumsm\u00e4ssig, nicht aber auch budgetm\u00e4ssig gebunden sind; eine vertragliche Bindung ist aus Sicht des Parlaments ebenfalls zu verneinen, enth\u00e4lt die Leistungsvereinbarung vom Januar 2014 doch einen Budgetvorbehalt (E. 5.3). Es ist daher nicht zu beanstanden, wenn die Vorinstanz bzw. das MBA der Beschwerdef\u00fchrerin lediglich eine Subvention in H\u00f6hevon maximal Fr. 92'000.- f\u00fcr das Jahr 2016 zusprach; daf\u00fcr, dass die Beh\u00f6rde bei der Verteilung der in diesem Bereich vorgegebenen (f\u00fcr das Jahr 2016) zu tiefen bzw. nicht f\u00fcr alle zu erwartenden Ausgaben ausreichenden Kreditsumme auf die unterschiedlichen Empf\u00e4ngerinnen und -empf\u00e4nger finanzieller Leistungen im Sinn von \u00a7\u00a7 36 EG BBG rechtsungleich oder willk\u00fcrlich vorgegangen w\u00e4re, liegen jedenfalls keine Anhaltspunkte vor; solches wird denn auch von der Beschwerdef\u00fchrerin nicht geltend gemacht (E. 5.4). Die Plafonierung der Subvention ist schliesslich auch aus Vertrauensschutzgesichtspunkten nicht als unzul\u00e4ssig einzustufen (E. 5.5).\r\rAbweisung.\r\rAbweichende Meinung einer Kammerminderheit."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:55:58", "Checksum": "3422adb5d8c650bd097ff5a4a5655c67"}