{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2019-01-17", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2018-00603_2019-01-17.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=218922&W10_KEY=13823223&nTrefferzeile=4&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "4a51c85d9a1c098ccfcd08f4c7ca8a86"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2018.00603"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 17.01.2019  VB.2018.00603"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 17.01.2019  VB.2018.00603"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 17.01.2019  VB.2018.00603"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Hacken und Transport von Energieholz: Bewertung der Zuschlagskriterien. Bei der Festlegung und Anwendung der Zuschlagskriterien steht der Vergabebeh\u00f6rde ein weiter Ermessensspielraum zu, in den das Verwaltungsgericht nicht eingreift (E. 3.1). F\u00fcr die Anbietenden muss erkennbar sein, welche Aspekte eines Angebots f\u00fcr dessen Bewertung wesentlich sind. Zudem muss im Voraus keine detaillierte Bewertungsmatrix bekanntgegeben werden. F\u00fcr die Bewertung massgebend sind die Angaben und Unterlagen der Anbietenden im Zeitpunkt der Offerteinreichung. F\u00fcr deren Inhalt und die sorgf\u00e4ltige Ausarbeitung ist grunds\u00e4tzlich jeder Bieter selbst verantwortlich. Erg\u00e4nzungen sind lediglich w\u00e4hrend des Vergabeverfahrens im Rahmen der Vorschriften von \u00a7 29 und 30 SubmV zul\u00e4ssig. Die vergebende Amtsstelle kann zwar Erfahrungen aus fr\u00fcheren Auftr\u00e4gen in die Bewertung miteinbeziehen, sie ist jedoch nicht dazu verpflichtet. Auch eine Pflicht seitens der Vergabebeh\u00f6rde, in einem Fall wie dem vorliegenden, wo kein offensichtlicher Fehler vorlag, nachzufragen, bestand nicht. Auf die Angaben in den Offerten durfte sie sich bei der Beurteilung verlassen, sofern keine Hinweise f\u00fcr gegenteilige Annahmen bestehen, da alle Anbietenden zu wahrheitsgem\u00e4ssen Angaben verpflichtet sind. Insgesamt erweist sich die leicht bessere Bewertung des Angebots der Mitbeteiligten als im Ermessen der Vergabebeh\u00f6rde liegend (E. 4). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 02:05:48", "Checksum": "236682acfb4c97050faacad5c5ef5060"}