{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2019-10-23", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2018-00614_2019-10-23.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=219649&W10_KEY=13823217&nTrefferzeile=91&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "2ef5af9de591ea78281197af5b3e1b5d"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2018.00614"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 23.10.2019  VB.2018.00614"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 23.10.2019  VB.2018.00614"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 23.10.2019  VB.2018.00614"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Inventarentlassung | Unterschutzstellung. Gutachten. Eigen- und Situationswert. Als Schutzobjekte fallen Geb\u00e4ude in Betracht, die als wichtige Zeugen einer bestimmten Epoche erhaltungsw\u00fcrdig sind oder die Landschaften oder Siedlungen wesentlich mitpr\u00e4gen. Die Schutzw\u00fcrdigkeit kann sich aus dem Zusammenspiel von Eigenwert und Situationswert eines Objekts ergeben (E. 3.1). Bei der Sachverhaltsfeststellung haben allf\u00e4llig vorhandene Fachgutachten eine massgebliche Bedeutung (E. 3.2). Der f\u00fcr die Unterschutzstellung zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde steht bei der Beurteilung der f\u00fcr die Schutzw\u00fcrdigkeit massgebenden Rechtsbegriffe eine besondere Entscheidungsfreiheit im Grenzbereich zwischen Rechtsanwendung und Ermessensbet\u00e4tigung zu (E. 3.3). Das vorliegende Gutachten erweist sich als sehr knapp und nicht in allen Punkten nachvollziehbar, was einen triftigen Grund f\u00fcr eine Abweichung von der darin vertretenen Einsch\u00e4tzung darstellen kann (E. 5.1.1). Das Baurekursgericht als Fachgericht war in der Lage, die notwendigen zus\u00e4tzlichen Erhebungen selbst vorzunehmen und die gewonnenen Beweise zu w\u00fcrdigen (E. 5.1.2). Als Ensemble, das einen rechtserheblichen Situationswert zu begr\u00fcnden vermag, bezeichnet man eine Gruppe von Geb\u00e4uden und Aussenr\u00e4umen, die in ihrem Zusammenhang eine besondere st\u00e4dtebauliche Qualit\u00e4t haben und als Gruppe wahrgenommen werden; solches liegt hier nicht vor (E. 5.2.1 f.). F\u00fcr sich allein vermag die besondere Lage einer Baute grunds\u00e4tzlich keinen besonderen Situationswert zu begr\u00fcnden; vielmehr m\u00fcsste sie - anders als im vorliegenden Fall - von ihrer besonderen Gestaltung und Erscheinung her sowie hinsichtlich der vorhandenen Bausubstanz zur pr\u00e4genden Wirkung beitragen (E. 5.2.3 f.).  Auch die Ermessensaus\u00fcbung bei der Auswahl der f\u00fcr eine Unterschutzstellung geeignetsten Bauten aus der fraglichen Epoche ist nicht zu beanstanden (E. 5.3). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 23:28:08", "Checksum": "0f8a8a7264b82326f3cc9112e3cf1a87"}