{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "25.07.2019", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2018-00643_25-07-2019.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=219426&W10_KEY=4477999&nTrefferzeile=46&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "515ff97af52f5bd159f748d5d5bcc3ce"}, "Num": [" VB.2018.00643"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 19..2.25.0  VB.2018.00643"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 19..2.25.0  VB.2018.00643"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 19..2.25.0  VB.2018.00643"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Unterschutzstellung | Schutzw\u00fcrdigkeit eines Bauernhauses mit \u00d6konomieteil. Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Baute oder Anlage als wichtiger Zeuge einer Epoche erhaltensw\u00fcrdig ist oder die Landschaft oder Siedlung wesentlich mitpr\u00e4gt, steht der Gemeinde ein erheblicher Beurteilungsspielraum und damit Autonomie zu (E. 3.2). Die besondere Stellung und Lage einer Baute begr\u00fcndet f\u00fcr sich alleine grunds\u00e4tzlich keinen besonderen Situationswert. Die zu sch\u00fctzende Baute muss vielmehr auch von ihrer besonderen Gestaltung und Erscheinung her sowie hinsichtlich der vorhandenen Bausubstanz zur pr\u00e4genden Wirkung beitragen (E. 4.2). Ohne das strittige Geb\u00e4ude w\u00fcrde die Bebauung des Weilers eine empfindliche Einbusse erleiden, der optische Eindruck eines kleinen \"Dorfkerns\" ginge verloren. Eine pr\u00e4gende Wirkung ergibt sich ausserdem aufgrund des Volumens und verschiedener \u00e4usserlicher Merkmale der Baute (E. 4.3). Dass dem Geb\u00e4ude\u00e4ussern aufgrund des Situationswerts Schutzw\u00fcrdigkeit zugesprochen wurde, ist nicht zu beanstanden (E. 4.4). Da den denkmalsch\u00fctzerischen Interessen durch die Erstellung einer Ersatzbaute nicht ausreichend Rechnung getragen werden k\u00f6nnte, ist das Verfahren auch nicht bis zum Entscheid \u00fcber eine Weilerkernzone zu sistieren (E. 5.2). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:58:45", "Checksum": "1f1595242341f514b35938b28384207c"}