{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "04.03.2019", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2018-00725_04-03-2019.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=219039&W10_KEY=4478003&nTrefferzeile=57&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "26a6647e6156c73acaf077564a243af7"}, "Num": [" VB.2018.00725"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 19..2.04.0  VB.2018.00725"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 19..2.04.0  VB.2018.00725"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 19..2.04.0  VB.2018.00725"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Sozialhilfe: K\u00fcrzung des Grundbedarfs wegen Verletzung der Meldepflicht Die Pflicht des Beschwerdef\u00fchrers, der Beschwerdegegnerin Reisefinanzierungen oder geplante Reisen ins Ausland zu melden, dient dazu, seine finanziellen Verh\u00e4ltnisse laufend abzukl\u00e4ren, um allf\u00e4llige Ver\u00e4nderungen im Unterst\u00fctzungsbudget ber\u00fccksichtigen zu k\u00f6nnen (E. 4.1). Diese Meldepflicht erscheint als verh\u00e4ltnism\u00e4ssig und zumutbar (E. 4.2). Unbestrittenermassen reiste der Beschwerdef\u00fchrer zwei Mal ins Ausland, wobei er die Beschwerdegegnerin weder vorg\u00e4ngig noch nachtr\u00e4glich von sich aus dar\u00fcber informierte (E. 5.1). Es l\u00e4sst sich nicht abschliessend kl\u00e4ren, wie diese Auslandreisen finanziert wurden. Selbst wenn s\u00e4mtliche Reisekosten von Drittpersonen bezahlt worden w\u00e4ren, stellte sich die Frage, ob es sich dabei um freiwillige Leistungen Dritter handelt, die dem Beschwerdef\u00fchrer als Einkommen anzurechnen gewesen w\u00e4ren. Eine vermehrte Reiset\u00e4tigkeit kann zudem ein Hinweis auf eine Verbesserung des Gesundheitszustands oder auf eine T\u00e4tigkeit im Ausland sein, zumal der Beschwerdef\u00fchrer in der Vergangenheit bereits gesch\u00e4ftlich im Ausland t\u00e4tig war (E. 5.3). Die K\u00fcrzung des Grundbedarfs um 15 % f\u00fcr sechs Monate ist verh\u00e4ltnism\u00e4ssig und liegt im Ermessen der Vorinstanz (E. 6). Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:56:22", "Checksum": "7cecc9f6ed94df0d44fe5329b7e0598d"}