{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2020-03-12", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2018-00757_2020-03-12.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220044&W10_KEY=13823215&nTrefferzeile=10&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "72877d3d176a5e7e169a109f71764148"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2018.00757"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 12.03.2020  VB.2018.00757"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 12.03.2020  VB.2018.00757"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 12.03.2020  VB.2018.00757"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "K\u00fcndigung | [Der Beschwerdef\u00fchrer wurde als Berufsschullehrer Weiterbildung f\u00fcr das Fach Staatskunde (Blockkurs) eingestellt. Da der Kurs \u00fcber mehrere Jahre nicht zustande kam, wurde ihm aus betrieblichen Gr\u00fcnden gek\u00fcndigt. Dem Beschwerdef\u00fchrer wurden andere Lektionen und Aufgaben angeboten, die der Beschwerdef\u00fchrer jedoch ablehnte.] Ein sachlich zureichender K\u00fcndigungsgrund besteht unter anderem dann, wenn die von der arbeitnehmenden Person bekleidete Stelle aus organisatorischen oder wirtschaftlichen Gr\u00fcnden aufgehoben wird und eine andere zumutbare Stelle nicht angeboten werden kann oder abgelehnt wird (E. 4.1). Eine Anstellung lediglich f\u00fcr Blockkurse ist bei Lehrpersonen an Gewerblich-Industriellen und Kaufm\u00e4nnischen Berufsschulen grunds\u00e4tzlich nicht vorgesehen; ebenso wenig l\u00e4ngere (private) Abwesenheiten und Auslandaufenthalte w\u00e4hrend des Schuljahrs. Auch bei einer Lehrperson mit einem nur kleinen Teilpensum ist damit grunds\u00e4tzlich vorgesehen, dass diese w\u00f6chentlich stattfindende Kurse w\u00e4hrend des Schuljahrs unterrichtet (E. 4.3.4). Die freiberufliche T\u00e4tigkeit des Beschwerdef\u00fchrers schliesst eine Koordination mit einer w\u00f6chentlichen nebenberuflichen Lehrt\u00e4tigkeit nicht per se aus (E. 4.3.6). Die Berufsschule hat dem Beschwerdef\u00fchrer anstelle des Staatskundekurses andere zumutbare Lektionen bzw. Aufgaben angeboten. In einer solchen Konstellation ist die Abfindung um jenes Einkommen zu k\u00fcrzen, das mit der zumutbaren Stelle h\u00e4tte erzielt werden k\u00f6nnen (E. 5).  Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 02:23:59", "Checksum": "7de6231b4fd0b5502f91c4d14ef1d4a1"}