{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2020-09-10", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2018-00800_2020-09-10.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220576&W10_KEY=13823210&nTrefferzeile=32&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "b4f307dbb316bba3ab0ebcbf1924fa44"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2018.00800"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 10.09.2020  VB.2018.00800"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 10.09.2020  VB.2018.00800"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 10.09.2020  VB.2018.00800"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Festsetzung Strassenprojekt | Strassenprojekt; Vermeidung Schleichverkehr. Wurde mit dem Rekursentscheid ein kommunaler Nutzungsplan aufgehoben, hat das Verwaltungsgericht zu pr\u00fcfen, ob dadurch in rechtsverletzender Weise die kommunale Planungsautonomie missachtet wurde. Dabei darf sich das Verwaltungsgericht insofern eine gewisse Zur\u00fcckhaltung auferlegen, als es bei der Projektierung um spezifisch technische Fragen geht. In der Strassenplanung hat die Planungsbeh\u00f6rde eine umfassende Interessenabw\u00e4gung vorzunehmen und einen Ermessensentscheid zu f\u00e4llen, der im gerichtlichen Verfahren daher nur mit Zur\u00fcckhaltung \u00fcberpr\u00fcft wird. Das Gericht soll nicht aus eigenem Gutd\u00fcnken, sondern nur aus triftigen Gr\u00fcnden von der Beurteilung durch die zust\u00e4ndige Fachbeh\u00f6rde abweichen und nicht sein Ermessen an die Stelle des Ermessens des Planungstr\u00e4gers setzen (E. 4.3). Der Beschwerdef\u00fchrerin 1 kommt im Rahmen des strittigen Strassenprojekts Autonomie zu (E. 5.1). Von Anfang an und auf Weisung h\u00f6herer Stellen musste eine restriktive Unterbrechung der Strasse geplant werden, und es fanden dazu umfangreiche Abkl\u00e4rungen statt (E. 5.2 ff.). Es ist nicht zu erkennen, weshalb den Kunden der Gesch\u00e4fte in den Liegenschaften der Beschwerdegegnerschaft ein Zeitverlust von wenigen Minuten bei der Anfahrt nicht zumutbar w\u00e4re (E. 5.6). Es liegt weder eine Grundrechtsverletzung noch eine Verletzung des Grundsatzes der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit vor (E. 6). Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 02:30:15", "Checksum": "ee8ced179ff41baea29b2f7a0365c077"}