{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2019-08-22", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2018-00809_2019-08-22.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=219470&W10_KEY=13823218&nTrefferzeile=85&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "3a027617ffa4c3cfb471df86bff841ed"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2018.00809"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 22.08.2019  VB.2018.00809"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 22.08.2019  VB.2018.00809"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 22.08.2019  VB.2018.00809"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung und Ausnahmebewilligung | Baubewilligung und Ausnahmebewilligung Die Vorinstanzen stellten zu Recht fest, dass die in den Geb\u00e4uden vorhandene Remisen- und Lagerfl\u00e4che f\u00fcr den Betrieb des Beschwerdef\u00fchrers \u00fcberdimensioniert sei und es demnach an der betrieblichen Notwendigkeit und damit an der Zonenkonformit\u00e4t des Neubaus fehle, zumindest soweit nicht vorg\u00e4ngig gepr\u00fcft worden sei, ob der vorgesehene Schafstall in ein bereits bestehendes Geb\u00e4ude gebaut werden k\u00f6nne (E. 3.3). Die Baudirektion hat vom Beschwerdef\u00fchrer gem\u00e4ss den Vorgaben der Rechtsprechung verlangt, zun\u00e4chst zu pr\u00fcfen, ob ein Einbau in das bestehende Geb\u00e4ude m\u00f6glich ist. Dem ist er teilweise nachgekommen, jedoch erst in den Verfahren vor Baurekursgericht und Verwaltungsgericht. Es ist nicht Sache der Rechtsmittelinstanzen, planerische \u00dcberlegungen anzustellen, um beurteilen zu k\u00f6nnen, auf welche Weise die M\u00e4ngelbehebung zu erfolgen hat, um die gesetzlichen Anforderungen zu erf\u00fcllen. Die Baudirektion hat in Aussicht gestellt, das Projekt gem\u00e4ss den im Rekursverfahren vorgebrachten Einw\u00e4nden des Beschwerdef\u00fchrers erneut zu pr\u00fcfen; Voraussetzung daf\u00fcr ist jedoch eine entsprechende neue Baueingabe sowie das Bereitstellen der geforderten Angaben und Unterlagen (E. 3.5). Die Vorbringen des Beschwerdef\u00fchrers zu den Gr\u00fcnden, welche gegen einen Einbau in bestehende Geb\u00e4ude sprechen, sind somit nicht vor Verwaltungsgericht zu h\u00f6ren, sondern w\u00e4ren im Rahmen eines revidierten Baugesuchs im Einzelnen darzulegen und zu pr\u00fcfen gewesen (E. 3.6).  Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 23:28:50", "Checksum": "1cd69c070e63f958eca72a23878f7ba9"}