{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "10.04.2019", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2018-00830_10-04-2019.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=219152&W10_KEY=4478003&nTrefferzeile=16&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "3f46ca53620c1645395dd827279a5e05"}, "Num": [" VB.2018.00830"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 19..2.10.0  VB.2018.00830"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 19..2.10.0  VB.2018.00830"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 19..2.10.0  VB.2018.00830"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Sozialhilfe: Wiederaufnahme rechtskr\u00e4ftiger Verfahren (Revision). Der Beschwerdef\u00fchrer wehrt sich gegen einen Entscheid des Bezirksrats, der seinen Antrag auf Wiederaufnahme mehrerer rechtskr\u00e4ftig entschiedener Rekursverfahren bzw. \"Revision\" abwies. In seiner Eingabe an das Verwaltungsgericht stellt er \u00fcberdies \"Revisionsbegehren\" gegen verschiedene ihn betreffende - und ebenfalls bereits rechtskr\u00e4ftige - Entscheide des Verwaltungsgerichts. Zust\u00e4ndigkeit des Verwaltungsgerichts, keine Sistierung (E. 1). Ausstandsbegehren gegen eine Verwaltungsrichterin, welche bereits in andere den Beschwerdef\u00fchrer betreffende Entscheiden involviert war (E. 2). Grundlagen zur Revision (E. 4.1). Die Beschwerdeverfahren, deren \"Revision\" der Beschwerdef\u00fchrer beantragt, wurden als durch R\u00fcckzug erledigt abgeschrieben und sind in Rechtskraft erwachsen. Der Beschwerdef\u00fchrer unterliess die Einlegung eines Rechtsmittels hiergegen. Zudem legte er keine Revisionsgr\u00fcnde dar (E. 4.2-3). Des Weiteren ist davon auszugehen, dass der Beschwerdef\u00fchrer die Revision dem Sinn nach als ein ordentliches Rechtsmittel gegen einen unterinstanzlichen Entscheid nach deutschem Recht zu verstehen scheint, weshalb insofern nicht darauf einzutreten w\u00e4re (E. 4.4). Auch die Vorinstanz wies sein Revisionsbegehren zu Recht ab (E. 5). Die weiteren Beschwerdeantr\u00e4ge sind nicht Prozessthema (E. 6). Abweisung UP/URB (E. 7). Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten wird und sie nicht gegenstandslos geworden ist. Nichteintreten, soweit der Beschwerdef\u00fchrer ein Revisionsgesuch gegen Entscheide des Verwaltungsgerichts stellen wollte."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:56:37", "Checksum": "aa6f8afb76ce3d55aeb4b8a039b4fa06"}