{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "24.06.2019", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2019-00029_24-06-2019.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=219333&W10_KEY=4478011&nTrefferzeile=5&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "8e13760c16576edaf6ff7b3b67bf2ecf"}, "Num": [" VB.2019.00029"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 19..2.24.0  VB.2019.00029"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 19..2.24.0  VB.2019.00029"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 19..2.24.0  VB.2019.00029"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "station\u00e4re Massnahme | Straf- und Massnahmenvollzug: Aufhebung der station\u00e4ren Massnahme. Rechtsgrundlagen zur station\u00e4ren Massnahme und deren Aufhebung (E. 2). Der Massnahmenverlauf war beim Beschwerdef\u00fchrer von wiederkehrender Verweigerung und ungen\u00fcgender Kooperationsbereitschaft gepr\u00e4gt. In drei verschiedenen Institutionen war die Behandlung aufgrund des Verhaltens des Beschwerdef\u00fchrers gescheitert. Auch die Versetzung in eine vierte Institution scheiterte daran, dass der Beschwerdef\u00fchrer nicht kooperierte. Nachdem sowohl das Gutachten als auch die Fachkommission die Versetzung in eine andere Einrichtung empfohlen hatten, arbeitete der Beschwerdegegner 1 erneut auf eine Versetzung des Beschwerdef\u00fchrers in eine andere Institution hin. Aber auch diese scheiterte letztlich (E. 5.1). Der Beschwerdegegner 1 bem\u00fchte sich aktiv darum, den Beschwerdef\u00fchrer von der Versetzung und der Kooperation zu \u00fcberzeugen. S\u00e4mtliche Versetzungsversuche waren erfolglos. Ein weiterer Versetzungsversuch erscheint deshalb nicht erfolgversprechend (E. 5.2). Es ist nicht davon auszugehen, dass der Beschwerdef\u00fchrer in den vergangenen sieben Jahren sein R\u00fcckfallrisiko massgeblich senken konnte (E. 5.3). Nach dem Gesagten kam der Beschwerdegegner 1 zu Recht zum Schluss, die Weiterf\u00fchrung der angeordneten station\u00e4ren Massnahme sei aussichtslos (E. 5.4). Gew\u00e4hrung UP/URB f\u00fcr das Beschwerdeverfahren (E. 7.2). Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:51:11", "Checksum": "3309c69e7bc92f502bea014cec6b983b"}