{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2019-03-20", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2019-00045_2019-03-20.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=219086&W10_KEY=13823222&nTrefferzeile=6&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "2375927d9cd0edaaf18a106d597a0ce9"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2019.00045"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 20.03.2019  VB.2019.00045"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 20.03.2019  VB.2019.00045"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 20.03.2019  VB.2019.00045"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verl\u00e4ngerung der Aufenthaltsbewilligung | Schicksal des abgeleiteten Aufenthaltsrechts bei Widerruf der origin\u00e4ren Bewilligung des Ehegatten und behaupteter Ehetrennung. [Die aus einem Drittstaat stammende Beschwerdef\u00fchrerin heiratete einen hier niedergelassenen Landsmann, worauf ihr und ihren Kindern im Familiennachzug Aufenthalts- bzw. Niederlassungsbewilligungen erteilt wurden. Nachdem der bereits vorbestrafte Ehemann erneut wegen Drogendelikten zu einer mehrj\u00e4hrigen Freiheitsstrafe verurteilt und dessen Niederlassungsbewilligung deshalb widerrufen wurde, verweigerte das Migrationsamt (unter anderem) auch die Verl\u00e4ngerung der hiervon abgeleiteten Aufenthaltsbewilligungen der Ehefrau und ihres \u00e4ltesten (aus einer ausserehelichen Beziehung stammenden) Kindes. Vor Verwaltungsgericht wird das definitive Scheitern der Ehegemeinschaft vor Erlass des vorinstanzlichen Rekursentscheids und ein nachehelicher Aufenthaltsanspruch bzw. H\u00e4rtefall geltend gemacht].  Kognition und Verfahrensgegenstand (E. 1). \u00dcbergangsrecht / Anwendbarkeit der altrechtlichen, bis Ende 2018 geltenden Regelung (E. 2). Grunds\u00e4tzlich teilt das abgeleitete Aufenthaltsrecht das Schicksal der origin\u00e4ren Bewilligung (E. 3.1). Erfolge die Aufl\u00f6sung der Ehegemeinschaft erst nachdem der (abgeleitete) eheliche Aufenthaltsanspruch bereits untergegangen war, kann ein (nachehelicher) Aufenthaltsanspruch nicht durch Aufgabe des ehelichen Zusammenlebens neu entstehen. Sodann erscheint es rechtsmissbr\u00e4uchlich, wenn eine Ehetrennung allein der Aufenthaltssicherung dient und ein definitives Scheitern der Ehe erst behauptet wird, nachdem die Wegweisung der origin\u00e4r aufenthaltsberechtigten Person bereits eindeutig erscheint (E. 3.2.1). Vorliegend liegt der Verdacht nahe, dass der drohende Bewilligungsverlust bei Fortsetzung der Ehegemeinschaft entscheidend f\u00fcr die erstmals vor Verwaltungsgericht behauptete definitive Ehetrennung war, mithin die Aufgabe der Ehegemeinschaft allein der Aufenthaltssicherung dienen soll und somit rechtsmissbr\u00e4uchlich w\u00e4re.Aufgrund der widerspr\u00fcchlichen Indizienlage ist jedoch nicht hinreichend erstellt, ob und aus welchen Motiven die Ehegemeinschaft aufgegeben wurde, weshalb die Sache zur weiteren Sachverhaltsabkl\u00e4rung an die Vorinstanz zur\u00fcckzuweisen ist (E. 3.2.2).\r\rAusgangsgem\u00e4sse Regelung der Kosten- und Entsch\u00e4digungsfolgen bei R\u00fcckweisung und Abschreibung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege zufolge Gegenstandslosigkeit (E. 4 und 5).\r\rRechtsmittelbelehrung (Zwischenentscheid; E. 6).\r\rR\u00fcckweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 02:09:15", "Checksum": "5d482bbe78e023d1644c168eeaa7f611"}