{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "29.08.2019", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2019-00050_29-08-2019.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=219488&W10_KEY=4478009&nTrefferzeile=45&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "9c706bb37b35980cc90b0baf8971523b"}, "Num": [" VB.2019.00050"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 19..2.29.0  VB.2019.00050"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 19..2.29.0  VB.2019.00050"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 19..2.29.0  VB.2019.00050"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Interpolation. Bei der Interpolation gibt es kein allgemein anerkanntes und damit verbindliches Vorgehen. Vielmehr m\u00fcssen mehr oder weniger genaue Annahmen \u00fcber die dreidimensionale Ausgestaltung des Gel\u00e4ndes getroffen werden. Dies wiederum hat zur Folge, dass es nicht eine einzig richtige, sondern bloss eine Bandbreite zul\u00e4ssiger Interpolationen geben kann. Das Verwaltungsgericht \u00fcbt lediglich eine Rechtskontrolle aus; demgegen\u00fcber darf es die Frage der Angemessenheit abgesehen von hier nicht einschl\u00e4gigen Ausnahmef\u00e4llen nicht \u00fcberpr\u00fcfen. Als Folge dieser eingeschr\u00e4nkten Kognition greift das Verwaltungsgericht in eine Interpolation bloss dann ein, wenn diese unvertretbar ist (E. 3.2). Eine vertretbare Interpolation soll zu einem vern\u00fcnftigen Gel\u00e4ndeverlauf f\u00fchren. Es soll kein v\u00f6llig unnat\u00fcrlicher und schwer bebaubarer Terrainverlauf resultieren. Es ist keineswegs zwingend, dass eine vertretbare Interpolation einen Gel\u00e4ndesprung ausserhalb des Grundrisses des vorbestehenden Geb\u00e4udes wiedergeben muss (E. 3.4). Vorliegend werden jeweils zwei Punkte auf gleicher, vermasster H\u00f6he miteinander verbunden. Dieses Vorgehen orientiert sich am effektiven Gel\u00e4ndeverlauf rund um das abzubrechende Geb\u00e4ude und f\u00fchrt zu einem ann\u00e4hernd nat\u00fcrlichen Verlauf des Bodens innerhalb des Geb\u00e4udegrundrisses. Dieses Vorgehen ist nicht zu bem\u00e4ngeln (E. 3.5). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:51:25", "Checksum": "0d97d7af3c8593f7d2b1aa13f6ac2f3a"}