{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "27.02.2020", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2019-00055_27-02-2020.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=219999&W10_KEY=4478005&nTrefferzeile=57&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "f2f24f08afa3f5c3c1cecf0320655991"}, "Num": [" VB.2019.00055"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 20..2.27.0  VB.2019.00055"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 20..2.27.0  VB.2019.00055"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 20..2.27.0  VB.2019.00055"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Areal\u00fcberbauung. Verneinung einer besonders guten Gestaltung. Areal\u00fcberbauungen sind \u00dcberbauungen von Grundst\u00fccken mit einer bestimmten in der kommunalen Bauordnung festgesetzten Mindestfl\u00e4che nach einer einheitlichen Baueingabe. Sie d\u00fcrfen je nach den Bestimmungen in der Bauordnung insbesondere bez\u00fcglich der h\u00f6chstzul\u00e4ssigen Geschosszahl und der zul\u00e4ssigen Ausn\u00fctzung von der Regelbauweise abweichen (E. 3.1). Als Ausgleich f\u00fcr diese Privilegierungen werden besondere Anforderungen an die Gestaltung und die Einordnung gestellt (E. 3.2). Die Gerichte haben diesbez\u00fcglich eine vertretbare Einsch\u00e4tzung der kommunalen Baubeh\u00f6rden zu respektieren und d\u00fcrfen nicht ihre eigene Einsch\u00e4tzung an die Stelle einer mit dem Gesetzeszweck ebenfalls zu vereinbarenden L\u00f6sung setzen (E. 3.3). Die Baubeh\u00f6rde hat dem Projekt die erforderliche besonders gute Gestaltung jedoch in \u00dcberschreitung ihres Ermessensspielraums attestiert. Das Baurekursgericht entschied im Rahmen seiner Kognition und ohne Verletzung der Gemeindeautonomie, dass die f\u00fcr die Umgebung atypische, volumin\u00f6se und dichte \u00dcberbauung in keiner Weise in eine Beziehung zum Ortsbild sowie zur landschaftlichen Umgebung tritt und daher nicht bewilligungsf\u00e4hig ist (E. 4). Die vorinstanzliche Festsetzung der Gerichtsgeb\u00fchr erweist sich als rechtskonform (E. 5). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:56:59", "Checksum": "b3a4111d1a0a46ef8d66925685988c9c"}