{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "29.08.2019", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2019-00056_29-08-2019.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=219487&W10_KEY=4478009&nTrefferzeile=46&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "0ea3233708e0a7991e9de81d0f3a2a73"}, "Num": [" VB.2019.00056"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 19..2.29.0  VB.2019.00056"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 19..2.29.0  VB.2019.00056"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 19..2.29.0  VB.2019.00056"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Umbau eines Garagenanbaus zu einem (abstandprivilegierten) Besonderen Geb\u00e4ude.  Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung k\u00f6nnen Beschwerdef\u00fchrende die \u00dcberpr\u00fcfung des Bauvorhabens im Licht all jener Rechtss\u00e4tze verlangen, die sich rechtlich oder tats\u00e4chlich in dem Sinn auf ihre Stellung auswirken, dass ihnen im Fall des Obsiegens ein praktischer Nutzen entsteht (E. 3.2). Vorliegend ist der praktische Nutzen der beanstandeten R\u00fcgen gegeben, da sich diese auch gegen die vorinstanzlich statuierten Nebenbestimmungen richten (E. 3.4). Nach der vorinstanzlich festgestellten Ausn\u00fctzungs\u00fcberschreitung er\u00fcbrigt sich dessen ziffernm\u00e4ssige Fixierung (E. 4.2.1). Dieser Mangel l\u00e4sst sich mit einer Nebenbestimmung korrigieren (E. 4.2.2).  Aus dem Umstand, dass der Garagenanbau bis anhin kein Besonderes Geb\u00e4ude ist, l\u00e4sst sich nicht folgern, dass ihm auch nach einem Umbau die Qualifizierung als Besonderes Geb\u00e4ude verschlossen bleibt (E. 4.4).  Bei einem Besonderen Geb\u00e4ude, welches an ein Hauptgeb\u00e4ude angebaut ist, ist eine gewisse konstruktive und architektonische Selbst\u00e4ndigkeit zu verlangen (E. 4.5.1). Beim Garagenanbau (ohne Hauszugangsbereich) ist im Vergleich zum Hauptgeb\u00e4ude die architektonische Selbst\u00e4ndigkeit angesichts der geringeren H\u00f6he und der abweichenden Dachform gegeben (E. 4.5.2). Auf dem Besonderen Geb\u00e4ude, welches an das Hauptgeb\u00e4ude mit Flachdach angebaut ist, kann ohne Verletzung von \u00a7 238 PBG ein Pultdach erstellt werden (E. 5.2). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:51:25", "Checksum": "f27cb2c17a56cd346aff01302b3f526b"}