{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "23.10.2019", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2019-00063_23-10-2019.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=219652&W10_KEY=4478008&nTrefferzeile=79&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "4c373b6a1323cd8439f8f41a38f3e042"}, "Num": [" VB.2019.00063"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 19..2.23.1  VB.2019.00063"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 19..2.23.1  VB.2019.00063"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 19..2.23.1  VB.2019.00063"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Inventarentlassung | Schutzw\u00fcrdigkeit eines inventarisierten Wohnhauses. Abweichen von einem Fachgutachten.  Bei der Beantwortung der Frage, ob ein Objekt als \"wichtiger Zeuge\" zu qualifizieren ist oder ob es seine Umgebung \"wesentlich mitpr\u00e4gt\", hat die Beh\u00f6rde eine sachliche, auf wissenschaftliche Kriterien abgest\u00fctzte Gesamtbeurteilung vorzunehmen, welche den kulturellen, geschichtlichen, k\u00fcnstlerischen und st\u00e4dtebaulichen Zusammenhang eines Bauwerks mitber\u00fccksichtigt. Dabei kann sie f\u00fcr die Kl\u00e4rung der denkmalpflegerischen Bedeutung ein Fachgutachten einholen. Das Gericht darf davon nicht ohne triftige Gr\u00fcnde abweichen. Ein Grund zum Abweichen liegt namentlich dann vor, wenn das Gutachten Irrt\u00fcmer, L\u00fccken oder Widerspr\u00fcche enth\u00e4lt oder wenn die Schl\u00fcssigkeit eines Gutachtens in wesentlichen Punkten zweifelhaft erscheint (E. 3.4). Aufgrund der Zeugenhaftigkeit des Streitobjekts f\u00fcr die Epoche der Nachkriegsmoderne, seiner herausragenden architektonischen bzw. bauk\u00fcnstlerischen Qualit\u00e4t und seiner Einzigartigkeit in der Gemeinde, seiner Bedeutung im Schaffen der Architektin Beate Schnitter sowie unter Ber\u00fccksichtigung seines sozialgeschichtlichen Kontexts ist ein hoher Eigenwert \u2013 im Sinn einer besonders aussagekr\u00e4ftigen und qualit\u00e4tsvollen Dokumentation der genannten Epoche \u2013 gegeben (E. 3.6.1). R\u00fcckweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:50:23", "Checksum": "43c14f4510366d02aaa2ea29b146877f"}