{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "09.05.2019", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2019-00093_09-05-2019.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=219229&W10_KEY=4478011&nTrefferzeile=41&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "4a21dbcfb566426a6d600f4ef9b28a03"}, "Num": [" VB.2019.00093"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 19..2.09.0  VB.2019.00093"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 19..2.09.0  VB.2019.00093"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 19..2.09.0  VB.2019.00093"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Bewertung von Zuschlagskriterien mittels Referenzen; Auslegung der Ausschreibungsunterlagen. Da die Leistungen von Bauauftr\u00e4gen zum Vergabezeitpunkt noch nicht vorliegen und daher nicht unmittelbar beurteilt werden k\u00f6nnen, ist es sachgerecht, die zu erwartende Qualit\u00e4t indirekt, anhand der Qualifikationen des anbietenden Unternehmens, zu bewerten (E. 5.1.2). Grunds\u00e4tzlich sind Referenzausk\u00fcnfte auch als ausschliessliche Bewertungsgrundlage f\u00fcr ein Zuschlagskriterium nicht von vornherein unzul\u00e4ssig (E. 5.1.3). Auf Grundlage der Ausschreibungsunterlagen, gem\u00e4ss denen die Bewertung der Referenzobjekte \"mitber\u00fccksichtigt\" wurden, war davon auszugehen, dass daneben auch die erw\u00e4hnten objektbezogenen Angaben (Bausumme, etc.) in die Bewertung des Zuschlagskriteriums einfliessen (E. 5.2.3). Indes ist die Bausumme referenzbezogen zu bewerten (E. 5.3). Angesichts der tieferen Bausummen aufseiten der Mitbeteiligten durfte die Vergabebeh\u00f6rde im Rahmen des Zuschlagskriteriums nicht von identisch zu bewertenden Bausummen ausgehen (E. 5.4.2).  Da die Referenzangaben \u00fcber Schl\u00fcsselpersonen gem\u00e4ss Ausschreibungsunterlagen (nur) allf\u00e4lligerweise mitber\u00fccksichtigt wurden, besteht keine Pflicht zu deren Einholung (E. 5.5). Beim Zuschlagskriterium \"Qualit\u00e4t\" lassen sich an die Referenzpersonen gerichtete Fragen, die teilweise auch kommerzielle Aspekte betreffen, zwanglos einordnen (E. 5.6).   Wegen der unterschiedlichen Bausumme der Referenzobjekte ist die Punktevergabe entsprechend zu korrigieren. Neu erreichen beide die gleiche Gesamtpunktzahl, weshalb der Zuschlag nicht rechtsverletzend ist (E. 5.8).  Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:50:59", "Checksum": "ec6ffda50d70b5a7dcd4e099044d1a47"}