{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "25.07.2019", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2019-00094_25-07-2019.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=219431&W10_KEY=4478009&nTrefferzeile=83&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "d1bb70a2350a0a4c494e9df29bfe86a2"}, "Num": [" VB.2019.00094"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 19..2.25.0  VB.2019.00094"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 19..2.25.0  VB.2019.00094"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 19..2.25.0  VB.2019.00094"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Submission. Beteiligung an der Ausarbeitung der Submissionsunterlagen. Ausschluss aus dem Verfahren. Vorbefassung f\u00fchrt nicht von Amtes wegen zum Ausschluss einer Bewerberin (E. 4.4). Die Vergabestelle schliesst Anbieterinnen und Anbieter aus einem laufenden Vergabeverfahren aus, wenn sie die Voraussetzungen f\u00fcr die Teilnahme am Verfahren nicht (oder nicht mehr) erf\u00fcllen oder wenn sie den rechtskonformen Ablauf des Vergabeverfahrens durch ihr Verhalten beeintr\u00e4chtigen. Dies ist unter anderem der Fall, wenn die von der Vergabestelle festgelegten Kriterien zur Beurteilung der Eignung nicht erf\u00fcllt sind. Der Vergabebeh\u00f6rde kommt bei der Bewertung von Eignungskriterien allerdings ein erheblicher Ermessensspielraum zu, in den das Verwaltungsgericht nicht eingreift (E. 5.1). Die Eignungskriterien wurden eingehalten. F\u00fcr die Beurteilung der Eignung ist nicht wesentlich, welche Anbieterin \u00fcber die gr\u00f6ssere Fachkompetenz verf\u00fcgt (E. 5.2). Das Angebot der Mitbeteiligten ist nach der Erg\u00e4nzung vom 10. Dezember 2018 weder unvollst\u00e4ndig noch mangelhaft (E. 6). Die Beschwerdegegnerin war offensichtlich berechtigt, die beiden klaren Rechnungsfehler im Angebot der Mitbeteiligten zu korrigieren (E. 6.3).  Die Mitbeteiligte hat mit den Erl\u00e4uterungen vom 10. Dezember 2018 erg\u00e4nzende Angaben zu den Anforderungen und zur Gleichwertigkeit ihres Angebots gemacht sowie den Angebotspreis erh\u00f6ht (E. 7). Die Mitbeteiligte hat ihr Angebot mit den Erg\u00e4nzungen aber auch mit Blick auf die Erf\u00fcllung der Vorgaben ge\u00e4ndert (E. 7.3). So wie es bei ausgetrockneten Marktverh\u00e4ltnissen zul\u00e4ssig sein kann, nachtr\u00e4glich auf gewisse Anforderungen zu verzichten, ist es bei solchen Wettbewerbsverh\u00e4ltnissen in gewissen Grenzen auch zul\u00e4ssig, den Anbietern, die eine Anforderung nicht erf\u00fcllen, Gelegenheit zur Erg\u00e4nzung einzur\u00e4umen (E. 7.3.2). Angesichts der vorliegenden besonderen Umst\u00e4nde ist es als rechtskonform zu erachten, dass die Beschwerdegegnerin der Mitbeteiligten Gelegenheit zur strittigenErl\u00e4uterung des Angebots einger\u00e4umt hat, anstatt diese vom Verfahren auszuschliessen. Die Vergabestelle hat noch innerhalb des ihr zustehenden Spielraums entschieden (E. 7.2).\r\rAbweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:50:37", "Checksum": "937fe3b7fb3ec9fa14045e653b09c96b"}