{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2019-04-17", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2019-00114_2019-04-17.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=219168&W10_KEY=13823221&nTrefferzeile=59&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "e7932dbc2008f475a8c2dbdad5c16251"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2019.00114"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 17.04.2019  VB.2019.00114"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 17.04.2019  VB.2019.00114"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 17.04.2019  VB.2019.00114"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Bewilligung der Einreise zur erwerblosen Wohnsitznahme | Verweigerung einer Bewilligung zur erwerbslosen Wohnsitznahme. [Die 1939 und 1943 geborenen Beschwerdef\u00fchrer bringen vor, aufgrund gesundheitlicher Einschr\u00e4nkungen und fehlender ad\u00e4quater Behandlungsm\u00f6glichkeiten in ihrem Heimatdorf von ihren hier lebenden Kindern abh\u00e4ngig zu sein. Zudem ersuchen sie um ihre Zulassung als Rentner oder die Erteilung einer H\u00e4rtefallbewilligung.] Ausserhalb der Kernfamilie setzt der konventions- und verfassungsm\u00e4ssig gesch\u00fctzte Anspruch auf Familienleben ein besonderes Abh\u00e4ngigkeitsverh\u00e4ltnis voraus. Ein solches haben die Beschwerdef\u00fchrenden weder substanziiert dargelegt noch nachgewiesen (E. 3).  Ihrer Zulassung als Rentner stehen einerseits die fehlenden besonderen pers\u00f6nlichen Beziehungen zur Schweiz und andererseits ihre nicht hinreichenden finanziellen Mittel entgegen (E. 4). Auch die Voraussetzungen f\u00fcr eine H\u00e4rtefallbewilligung sind zu verneinen, k\u00f6nnen sie doch durch ihre hier lebenden Kinder auch von der Schweiz aus finanziell unterst\u00fctzt werden und kann der Kontakt \u00fcber die Distanz oder durch wechselseitige Besuche aufrechterhalten werden (E. 5). Ausgangsgem\u00e4sse Regelung der Kosten- und Entsch\u00e4digungsfolgen, Abweisung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege zufolge offensichtlicher Aussichtslosigkeit sowie Rechtsmittelbelehrung (E. 6 ff.). Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 02:11:07", "Checksum": "21a8906060800dd6f07751b8190659bd"}