{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "24.07.2019", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2019-00118_24-07-2019.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=219424&W10_KEY=4478009&nTrefferzeile=87&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "a68d669362cce9c2fea4afbb299c73d0"}, "Num": [" VB.2019.00118"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 19..2.24.0  VB.2019.00118"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 19..2.24.0  VB.2019.00118"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 19..2.24.0  VB.2019.00118"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "station\u00e4re Massnahme | Station\u00e4re Massnahme; Aufhebung wegen Unverh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit und Aussichtslosigkeit. Da der Beschwerdef\u00fchrer ins Massnahmenzentrum zur\u00fcckverlegt wurde und die Therapie mittlerweile wiederaufgenommen hat, erweist sich die Massnahme nicht als aussichtslos (E. 3.2). Der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsgrundsatz verlangt, dass die Sicherheitsbelange der Allgemeinheit und der Freiheitsanspruch des Massnahmeunterworfenen als wechselseitiges Korrektiv gesehen und im Einzelfall gegeneinander abgewogen werden. Bei der erforderlichen Abw\u00e4gung der sich widerstreitenden Interessen hat der Richter die vom T\u00e4ter ausgehenden Gefahren zur Schwere des mit der Massnahme verbundenen Eingriffs ins Verh\u00e4ltnis zu setzen. Es kommt insbesondere darauf an, ob und welche Straftaten vom Massnahmeunterworfenen drohen, wie ausgepr\u00e4gt das Mass der Gef\u00e4hrdung ist und welches Gewicht den bedrohten Rechtsg\u00fctern zukommt. Je schwerer die Delikte wiegen, die der Massnahmeunterworfene in Freiheit begehen k\u00f6nnte, desto geringer kann die Gefahr sein, die eine freiheitsentziehende Massnahme rechtfertigt, und umgekehrt (E. 4.2). Der Beschwerdef\u00fchrer befindet sich noch nicht erheblich lange im Massnahmenvollzug, und es sind diverse Rechtsg\u00fcter in hohem Mass gef\u00e4hrdet, weshalb sich die Massnahme noch als verh\u00e4ltnism\u00e4ssig erweist (E. 4.3). Mildere Massnahmen sind zurzeit nicht gegeben (E. 4.4 ff.). Gew\u00e4hrung UP/URB. Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:50:36", "Checksum": "66209f34f8c696aa5135df7428d1f914"}