{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2019-03-20", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2019-00123_2019-03-20.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=219098&W10_KEY=13823221&nTrefferzeile=97&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "ea9799e30e3490ae722599355dbc343e"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2019.00123"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 20.03.2019  VB.2019.00123"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 20.03.2019  VB.2019.00123"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 20.03.2019  VB.2019.00123"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Einreise- und Aufenthaltsbewilligung | Verweigerung einer Einreise- und Aufenthaltsbewilligung gegen\u00fcber der Mutter eines im Ausland wohnhaften Schweizer Kindes mit doppelter Staatsangeh\u00f6rigkeit. [Die aus Weissrussland stammende Beschwerdef\u00fchrerin heiratete einen Schweizer und hat mit diesem eine gemeinsame Tochter, welche weissrussisch-schweizerische Doppelb\u00fcrgerin ist. Bereits kurz nach der Heirat kehrte die Beschwerdef\u00fchrerin mit ihrer Tochter nach Weissrussland zur\u00fcck. Ihr Schweizer Ehemann hat sich von ihr getrennt.] Die Aufenthaltsbewilligung der Beschwerdef\u00fchrerin ist unabh\u00e4ngig von ihren konkreten Ausreisemotiven zufolge Abmeldung nach Belarus und infolge eines mehr als sechsmonatigen Auslandaufenthalts erloschen (E. 2). Da mit einer Wiederaufnahme des ehelichen Zusammenlebens nicht zu rechnen ist, kann die Beschwerdef\u00fchrerin weder aus dem konventions- und verfassungsm\u00e4ssig gesch\u00fctzten Recht auf Familienleben noch aus Art. 42 AIG einen Anspruch auf Verl\u00e4ngerung ihrer Aufenthaltsbewilligung ableiten (E. 3).  Verneinung eines Aufenthaltsanspruchs nach Art. 50 AIG, da weder die zeitlichen Voraussetzungen f\u00fcr einen nachehelichen Aufenthaltsanspruch erf\u00fcllt sind noch ein nachehelicher H\u00e4rtefall substanziiert geltend gemacht wird. Zudem ergibt sich bereits aus dem Wortlaut von Art. 50 Abs. 1 AIG, dass bei einem bereits erloschenen Aufenthaltsanspruch in der Schweiz das hiesige Aufenthaltsrecht nicht mit der Aufl\u00f6sung der Ehe- oder Familiengemeinschaft neu entstehen kann (E. 4). Auch der schweizerisch-weissrussischen Tochter der Beschwerdef\u00fchrerin ist es m\u00f6glich und zumutbar, in der ihr vertrauten weissrussischen Heimat zu verbleiben. Eine R\u00fcckkehr in die Schweiz w\u00fcrde prim\u00e4r eigenen Interessen der Beschwerdef\u00fchrerin dienen, w\u00e4hrend das Kindswohl gebietet, die bestehenden Verh\u00e4ltnisse unangetastet zu lassen. Die privaten Interessen des Kindes, in der Schweiz aufzuwachsen, \u00fcberwiegen damit das \u00f6ffentliche Interesse an einer restriktiven Zuwanderungspolitik nicht, sprechen doch auch dieKindsinteressen gegen einen Nachzug bzw. eine Bewilligungserteilung und sind die diesbez\u00fcglichen Interessen somit gleichl\u00e4ufig (E. 5).\r\rVerneinung eines schwerwiegenden pers\u00f6nlichen H\u00e4rtefalls, weisen doch sowohl die Beschwerdef\u00fchrerin als auch ihre Tochter weitaus st\u00e4rkere Bez\u00fcge zu Belarus als zur Schweiz auf (E. 6).\r\rDie Beschwerdef\u00fchrerin erf\u00fcllt nicht die zeitlichen Voraussetzungen f\u00fcr eine erleichterte Wiederzulassung (E. 7).\r\rAusgangsgem\u00e4sse Regelung der Kosten- und Entsch\u00e4digungsfolgen sowie Rechtsmittelbelehrung (E. 8 und 9).\r\rAbweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 23:29:34", "Checksum": "3d29fd7dae4fd28ec66f30b3bc0b94e7"}