{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "27.06.2019", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2019-00167_27-06-2019.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=219345&W10_KEY=4478011&nTrefferzeile=2&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "aacb5b02903a5fa0af6d018172a5eee1"}, "Num": [" VB.2019.00167"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 19..2.27.0  VB.2019.00167"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 19..2.27.0  VB.2019.00167"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 19..2.27.0  VB.2019.00167"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Vollstreckungsverf\u00fcgung/Ersatzvornahme | Ersatzvornahme; \u00dcbereinstimmung mit Sachverf\u00fcgung. Bei der Anfechtung einer Vollstreckungsverf\u00fcgung kann gegen\u00fcber der Sachverf\u00fcgung nur noch geltend gemacht werden, sie sei von Anfang an nichtig gewesen, enthalte schwerwiegende Grundrechtsverletzungen oder sei durch nachtr\u00e4glich eingetretene Umst\u00e4nde rechtswidrig oder gegenstandslos geworden. Die Vollstreckungsverf\u00fcgung ist ferner dann anfechtbar, wenn M\u00e4ngel vorgebracht werden, die in ihr selber begr\u00fcndet sind. Es kann etwa geltend gemacht werden, die Vollstreckung gehe \u00fcber die zu vollstreckende Anordnung hinaus oder sie stimme nicht mit ihr \u00fcberein (E. 1.2). Der Beschwerdef\u00fchrer ist mit der Verschiebung des Containers dem Befehl, dass dieser zu entfernen sei, nicht nachgekommen, ist doch in den Sachverf\u00fcgungen nicht lediglich die Entfernung aus dem Grenzbereich angeordnet worden. Vielmehr ist die Sachverf\u00fcgung dahingehend zu verstehen, dass der Container vom Aussenbereich des strittigen Grundst\u00fccks zu entfernen sei, da der Container u. a. die Gestaltungsanforderung von \u00a7 238 Abs. 2 PBG nicht erf\u00fcllt (E. 3.2). Der Beschwerdef\u00fchrer hat ausserdem zwar die zu entfernende Doppelgarage abgerissen, an ihrer Stelle jedoch einen Materialunterstand errichtet, wodurch er dem Befehl der Wiederherstellung der Umgebung nicht nachgekommen ist (E. 3.3). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:51:13", "Checksum": "29f3c5bdc9d447b616b57218164f0bb1"}