{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2019-08-22", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2019-00185_2019-08-22.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=219469&W10_KEY=13823218&nTrefferzeile=86&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "0d6b5c465a334890529b7484a66f3a0e"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2019.00185"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 22.08.2019  VB.2019.00185"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 22.08.2019  VB.2019.00185"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 22.08.2019  VB.2019.00185"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Kurzaufenthaltsbewilligung zwecks Vorbereitung der Eintragung einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft | Rechtskr\u00e4ftig abgewiesene asylsuchende Personen k\u00f6nnen bis zur Ausreise kein Verfahren um Erteilung einer ausl\u00e4nderrechtlichen Aufenthaltsbewilligung einleiten, ausser es bestehe ein offensichtlicher Anspruch auf deren Erteilung (E. 2.1). Ein (blosses) Konkubinat gen\u00fcgt dabei regelm\u00e4ssig nicht zur Begr\u00fcndung eines Bewilligungsanspruchs, es sei denn, die partnerschaftliche Beziehung werde seit Langem ehe\u00e4hnlich gelebt, was hier nicht der Fall ist (E. 2.2). Es ist sodann auch gerade nicht offensichtlich, dass der Beschwerdef\u00fchrer nach der Eintragung seiner Partnerschaft mit einem Schweizer eine Aufenthaltsbewilligung im Rahmen des Familiennachzugs erhielte, zumal er in den vergangenen 19 Jahren fortgesetzt straff\u00e4llig wurde und dem sich hieraus ergebenden \u00f6ffentlichen Interesse an seiner Fernhaltung keine h\u00f6her zu gewichtenden privaten Interessen gegen\u00fcberstehen. Dabei sei angemerkt, dass im vorliegenden Verfahren beh\u00f6rdenseitig keine vertieften Abkl\u00e4rungen vorzunehmen sind, sodass die Pr\u00fcfung, ob der Beschwerdef\u00fchrer im Heimatland aufgrund seiner sexuellen Orientierung konkret gef\u00e4hrdet w\u00e4re, (ausnahmsweise) auf das Verfahren der vorl\u00e4ufigen Aufnahme zu verschieben ist. Es besteht daher auch kein Anspruch auf Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Eintragung der Partnerschaft (zum Ganzen E. 2.3 f.). Dem Beschwerdef\u00fchrer w\u00e4re schliesslich auch bei einer vorl\u00e4ufigen Aufnahme nicht verwehrt, seine Partnerschaft eintragen zu lassen, wenn der Vollzug seiner Wegweisung als unzumutbar erachtet und er hier vorl\u00e4ufig aufgenommen werden sollte (E. 2.5). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 23:28:50", "Checksum": "c70f48c58d3eab3871d2be83ed5867fc"}