{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2021-09-02", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2019-00195_2021-09-02.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=221572&W10_KEY=13823161&nTrefferzeile=21&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "ea38c5229c25f423f26e516bd6bc778e"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2019.00195"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 02.09.2021  VB.2019.00195"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 02.09.2021  VB.2019.00195"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 02.09.2021  VB.2019.00195"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verletzung von Berufsregeln | Interessenkonflikt bei Wechsel der Anwaltskanzlei. Ein verbotener konkreter Interessenkonflikt im Sinn von Art. 12 lit. c BGFA liegt vor, wenn der Anwalt die Wahrung der Interessen eines Klienten \u00fcbernommen und dabei Entscheidungen zu treffen hat, mit denen er sich potenziell in Konflikt zu eigenen oder anderen ihm zur Wahrung \u00fcbertragenen Interessen begibt (E. 2.1). Das Verbot von Interessenkonflikten bezweckt die unbeeinflusste Interessenwahrung; es beinhaltet aber auch ein Element des Vertraulichkeitsschutzes. Ein Vertraulichkeitskonflikt liegt vor, wenn der Anwalt im Dilemma ist, ob er vertrauliche Klienteninformationen mit R\u00fccksicht auf die Interessen einer anderen Person zum Nachteil des Klienten verwenden, oder ob er dies im Interesse des Klienten unterlassen soll (E. 2.3). W\u00e4hrend der Anwalt nach Abschluss eines Mandates nicht mehr zur Interessenwahrung verpflichtet ist und das Verbot von Mandatskonflikten entsprechend endet, \u00fcberdauert der Vertraulichkeitsschutz das Mandat. Vertraulichkeitskonflikte sind im Grundsatz ohne zeitliche Schranke zu vermeiden (E. 2.4). In Bezug auf Interessenkonflikte sind Kanzlei- oder B\u00fcrogemeinschaften in ihrer Gesamtheit zu betrachten (E. 2.6). Es lag ein konkreter Vertraulichkeitskonflikt vor (E. 4.3). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:25:43", "Checksum": "85952ee5725042ac27c8d279d4cd8b5d"}