{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2020-10-01", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2019-00206_2020-10-01.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220639&W10_KEY=13823208&nTrefferzeile=84&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "b27aaac1879ec0ca6a4e425eeaa9b781"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2019.00206"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 01.10.2020  VB.2019.00206"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 01.10.2020  VB.2019.00206"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 01.10.2020  VB.2019.00206"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Fremdplatzierungskosten | Fremdplatzierungskosten; Unterst\u00fctzungswohnsitz. Gemeindelegitimation (E. 1.3). Als lediglich vor\u00fcbergehend \u2013 und damit keinen eigenen Unterst\u00fctzungswohnsitz des minderj\u00e4hrigen Kindes begr\u00fcndend \u2013 gelten laut Rechtsprechung Fremdaufenthalte in ausw\u00e4rtigen Institutionen, die entweder nur von kurzer Dauer sind oder bei denen ein enger Kontakt zwischen Kindern und Eltern aufrechterhalten wird und die Absicht besteht, dass die Kinder nach einer bestimmten Zeit wieder zu den Eltern ziehen. K\u00fcmmern sich die Eltern hingegen nicht ernstlich um ihre Kinder bzw. nehmen sie ihre elterliche Sorge nicht wahr und erfolgt die Fremdplatzierung auf unbestimmte Zeit oder f\u00fcr mehr als sechs Monate, spricht dies in der Regel f\u00fcr die Dauerhaftigkeit des Fremdaufenthaltes. Ob dabei die elterliche Sorge entzogen wird oder entsprechende Bestrebungen bestehen, ist nicht massgeblich. Genauso wenig kommt es auf die tats\u00e4chliche Dauer des Fremdaufenthalts an. Entscheidend ist einzig, ob bei Beginn der Fremdplatzierung von Dauerhaftigkeit auszugehen oder nur eine vor\u00fcbergehende L\u00f6sung beabsichtigt gewesen war. Zust\u00e4ndig ist die Gemeinde, in der das Kind unmittelbar vor der Fremdplatzierung gemeinsam mit den Eltern oder einem Elternteil gelebt bzw. Wohnsitz gehabt hat. Sie bleibt solange Unterst\u00fctzungswohnsitz des Kindes, als es fremdplatziert ist bzw. von den Eltern getrennt lebt (E. 3.3). Im vorliegenden Fall war von einer dauerhaften Fremdplatzierung auszugehen (E. 4.4).  Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 02:30:56", "Checksum": "3136cbde6cdeb7e506e6a1fe8058c514"}