{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "19.03.2020", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2019-00215_19-03-2020.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220078&W10_KEY=4478005&nTrefferzeile=27&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "45b79ee23920213ded55c56ef450f991"}, "Num": [" VB.2019.00215"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 20..2.19.0  VB.2019.00215"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 20..2.19.0  VB.2019.00215"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 20..2.19.0  VB.2019.00215"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Parkplatz. Bestandesgarantie. Vorgarten\u00f6ffnung. R\u00fcckbaubefehl. Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit. Nebenbestimmung. Im vorliegenden Fall ist aufgrund der vorgebrachten Beweislage nicht von einer Bestandesgarantie des streitbetroffenen Parkierfeldes auszugehen. Die Erweiterung ist gem\u00e4ss aktenkundigen Orthofotos vor weniger als 30 Jahren erfolgt (E. 4.5). Der R\u00fcckbaubefehl des Parkierfeldes erweist sich zudem als verh\u00e4ltnism\u00e4ssig, da es sich um eine nicht geringf\u00fcgige Erweiterung handelt, eine Verletzung der von der Stadt Z\u00fcrich praktizierten Drittelsregel im Vorgartenbereich und ein nicht unerhebliches \u00f6ffentliches Interesse an der Wiederherstellung des rechtm\u00e4ssigen Zustands vorliegt (E. 4.9 f.). Der streitbetroffene Bauentscheid von 1977 spricht entgegen den Ausf\u00fchrungen des Beschwerdef\u00fchrers klar von einem \"Gesuch f\u00fcr die Erstellung eines Parkplatzes f\u00fcr ein Auto\". Wie die Vorinstanz richtig darlegt, dient im Sinn des PBG jeweils ein Abstellplatz f\u00fcr das Abstellen jeweils eines Fahrzeuges. Die Nebenbestimmung der Mitbeteiligten, wodurch der Abstellplatz nur f\u00fcr ein Fahrzeug zul\u00e4ssig ist, liegt im Interesse der Umgebungsgestaltung und ist geeignet, eine gestalterisch nachteilige \u00dcberbelegung der f\u00fcr ein einziges Fahrzeug bewilligten Abstellfl\u00e4che zu verhindern (E. 5). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:57:10", "Checksum": "94e80d067d88d1093fbfe318cff4c4aa"}