{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2019-11-28", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2019-00220_2019-11-28.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=219761&W10_KEY=13823217&nTrefferzeile=12&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "b1dffb520b430bb5785e1606c6f67e3d"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2019.00220"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 28.11.2019  VB.2019.00220"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 28.11.2019  VB.2019.00220"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 28.11.2019  VB.2019.00220"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung f\u00fcr Einfamilienhaus | Baustellenzufahrt, Anpassung, Sicherheit. Voraussetzungen der Anpassung einer Verf\u00fcgung (E. 3.2). Durch die Fertigstellung der neuen Erschliessungsstrasse liegen neue erhebliche Sachumst\u00e4nde vor, wodurch die Anpassung grunds\u00e4tzlich zul\u00e4ssig ist (E. 3.3). Da es sich bei der Baustellenzufahrt nur um eine vor\u00fcbergehende Grundst\u00fccksnutzung handelt, sind an den Ausbaustandard des Baustellenzugangs unter dem Gesichtspunkt der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit geringere Anforderungen zu stellen (E. 5.2). Bauten und Anlagen d\u00fcrfen weder bei ihrer Erstellung noch durch ihren Bestand Personen oder Sachen gef\u00e4hrden. In der Regel gen\u00fcgt es, dass die Baubeh\u00f6rde die Einhaltung von \u00a7 239 Abs. 1 PBG bei der Kontrolle der Bauausf\u00fchrung \u00fcberwacht. Anders ist die Situation jedoch zu beurteilen, wenn sich bereits aus den Baueingabepl\u00e4nen ergibt, dass die geplante Baute nicht den anerkannten Regeln der Baukunde entspricht oder die geplanten Bauarbeiten die Umgebung des Baugrundst\u00fccks zu gef\u00e4hrden drohen. In diesem Fall hat die Baubewilligungsbeh\u00f6rde bereits im Bewilligungsverfahren die notwendigen Anordnungen zu treffen, um zu verhindern, dass durch Erstellung oder Bestand der Baute Personen oder Sachen gef\u00e4hrdet werden (E. 7.2). Eine Gef\u00e4hrdung ist nicht ersichtlich (E. 7.3). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 02:20:30", "Checksum": "6dd5825f6ec6369174e8e2b9bad95be9"}