{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "13.11.2019", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2019-00238_13-11-2019.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=219710&W10_KEY=4478008&nTrefferzeile=36&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "6869805155895d26568ba7e76eb4c9e0"}, "Num": [" VB.2019.00238"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 19..2.13.1  VB.2019.00238"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 19..2.13.1  VB.2019.00238"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 19..2.13.1  VB.2019.00238"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Unentgeltliche Rechtsvertretung | [Der Beschwerdef\u00fchrer ficht einen vorinstanzlichen Zwischenentscheid an, mit welchem ihm - bei Gew\u00e4hrung der unentgeltlichen Prozessf\u00fchrung - die unentgeltliche Rechtsvertretung verweigert wurde.] In der Sache wehrt sich der Beschwerdef\u00fchrer gegen eine schulpsychologische Abkl\u00e4rung seines eine eingeschr\u00e4nkte Merkf\u00e4higkeit aufweisenden Sohnes. Die Beschwerdegegnerin erachtet eine solche Abkl\u00e4rung im Hinblick auf die ihrerseits dem Sohn zu bietende Unterst\u00fctzung als erforderlich. Es erscheint fraglich, ob vorliegend im Zusammenhang mit dieser Einsch\u00e4tzung \u00fcberhaupt von einer Betroffenheit in Interessen bzw. von einem Eingriff in diese die Rede sein kann. Einen besonders starken Eingriff in eine Rechtsposition bewirkte sie jedenfalls nicht (E. 2.2.1). Die Angelegenheit wies sodann auch keine Schwierigkeiten in rechtlicher oder tats\u00e4chlicher Hinsicht auf, denen der Beschwerdef\u00fchrer auf sich allein gestellt nicht gewachsen gewesen w\u00e4re, woran nichts \u00e4ndert, dass es vorab um die Frage einer Wiederherstellung der seitens der Beschwerdegegnerin einem Rekurs entzogene aufschiebende Wirkung ging (E. 2.2.2). Abweisung UP/URB. Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:51:54", "Checksum": "bb66c032f66c0a09d80cf22e7380fd62"}