{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "29.10.2019", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2019-00307_29-10-2019.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=219673&W10_KEY=4478008&nTrefferzeile=61&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "977af589f6df341951f6372a8232e857"}, "Num": [" VB.2019.00307"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 19..2.29.1  VB.2019.00307"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 19..2.29.1  VB.2019.00307"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 19..2.29.1  VB.2019.00307"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Submission; Verz\u00f6gerung Vertragsbeginn; Bereinigung von Angeboten.  Dass ein vorgesehener Vertragsbeginn nicht eingehalten werden konnte, ist im Beschaffungswesen nicht ungew\u00f6hnlich, zumal nicht nur Verz\u00f6gerungen im Rahmen der Offertauswertung, sondern auch die Ergreifung von Rechtsmitteln durch Mitbewerbende des \u00d6fteren dazu f\u00fchren, dass ausgeschriebene Arbeiten letztendlich zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt begonnen und ausgef\u00fchrt werden als urspr\u00fcnglich vorgesehen. Von einem Mangel, der zu einer Wiederholung des Verfahrens f\u00fchren m\u00fcsste, kann jedenfalls nicht die Rede sein (E. 3). Verhandlungen zwischen der Vergabestelle und den Anbietenden \u00fcber Preise, Preisnachl\u00e4sse und mit diesen im Zusammenhang stehende \u00c4nderungen des Leistungsinhalts sind unzul\u00e4ssig. Als Abgebotsrunde gilt nicht nur eine an die Anbietenden gerichtete Einladung, ihre Preise zu \u00fcberpr\u00fcfen und allenfalls zu reduzieren, sondern insbesondere auch das Nachfragen einer Mehrleistung bei gleichbleibendem Preis. Hingegen sind im Rahmen der Bereinigung der Angebote Erl\u00e4uterungen und Berichtigungen erlaubt, welche dazu dienen, offensichtliche Fehler zu korrigieren und Unklarheiten zu beheben, und damit die Angebote f\u00fcr die Bewertung anhand der Zuschlagskriterien objektiv vergleichbar zu machen (E. 5.1). Vorliegend handelt es sich um Bereinigungen der beiden Angebote, durch welche die Beschwerdef\u00fchrerin nicht benachteiligt wurde (E. 5). Werden einzelne Mussanforderungen nicht erf\u00fcllt, so f\u00fchrt dies nicht zwingend zum Ausschluss aus dem Verfahren. Dies ergibt sich allein schon aus der Rechtsprechung, wonach ein Ausschluss aus dem Verfahren nicht \u00fcberspitzt formalistisch sein darf. Die in der Ausschreibung enthaltenen Vorgaben m\u00fcssen gerechtfertigt sein; mit anderen Worten: Zwingende Vorgaben, deren Nichterf\u00fcllung zu einem Ausschluss f\u00fchren muss, sind nur dann gerechtfertigt, wenn die Vorgaben konkret als zweckm\u00e4ssig erscheinen (E. 7.2). Es liegen in casu keine Gr\u00fcnde vor, welche gegen eine gewisseGrossz\u00fcgigkeit bei der Messtoleranz der Musters\u00e4rge sprechen (E. 7.2.1).\r\rAbweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:51:46", "Checksum": "5634986b30739a6bbdb0683d2dbfdf96"}