{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "05.12.2019", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2019-00323_05-12-2019.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=219787&W10_KEY=4478006&nTrefferzeile=82&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "c54b039a60c07066993a9857ac6e87bb"}, "Num": [" VB.2019.00323"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 19..2.05.1  VB.2019.00323"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 19..2.05.1  VB.2019.00323"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 19..2.05.1  VB.2019.00323"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Entzug F\u00fchrerausweis | Ausweisentzug f\u00fcr vier Monate wegen mittelschwerer Widerhandlung. Bindungswirkung des Strafbefehls; Gef\u00e4hrung/Verschulden; Entzugsdauer. [Der BF wurde wegen fahrl\u00e4ssigem Nichtanpassen der Geschwindigkeit an die Umst\u00e4nde schuldig gesprochen, nachdem er bei Starkregen auf der Autobahn die Kontrolle \u00fcber sein Fahrzeug verloren und einen Selbstunfall mit Sachschaden verursacht hatte.] Aufgrund des ausdr\u00fccklichen Hinweises auf das Strafverfahren war das Strassenverkehrsamt bez\u00fcglich der Sachverhaltsfeststellung an das Strafurteil gebunden, auch wenn dieses lediglich im Strafbefehlsverfahren ergangen war (E. 3). Die Vorinstanzen sind zwar grunds\u00e4tzlich nicht an die rechtliche W\u00fcrdigung der Strafbeh\u00f6rde gebunden, jedoch vorliegend zu Recht der rechtlichen Qualifikation der Strafbeh\u00f6rde gefolgt. Die massiven Auswirkungen des Selbstunfalls zeigen deutlich, dass die Gef\u00e4hrdung anderer Verkehrsteilnehmer erh\u00f6ht war. Dabei ist ausreichend, dass diese lediglich abstrakt war. Aus der Bussenh\u00f6he allein d\u00fcrfen keine R\u00fcckschl\u00fcsse auf die Verkehrsgef\u00e4hrdung und das Verschulden gemacht werden. Eine allenfalls \u00fcberlange Verfahrensdauer k\u00f6nnte f\u00fcr die Berechnung der Entzugsdauer ber\u00fccksichtigt werden, jedoch lediglich bis zur gesetzlich festgelegten Mindestentzugsdauer, welche vorliegend bereits angeordnet wurde (E. 4). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:49:59", "Checksum": "305e8a52192be0142eb6973791eb8479"}