{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2020-05-09", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2019-00365_2020-05-09.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220271&W10_KEY=13823212&nTrefferzeile=86&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "2a5d56067fc18dc04417401fd27c7c70"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2019.00365"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 09.05.2020  VB.2019.00365"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 09.05.2020  VB.2019.00365"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 09.05.2020  VB.2019.00365"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Akteneinsicht und Arbeitszeugnis | [Beredtes Schweigen im Arbeitszeugnis] In Bezug auf die Akteneinsicht in ein Gespr\u00e4chsprotokoll der Vorinstanz liegt ein Teilr\u00fcckzug vor; dem Beschwerdef\u00fchrer wurde dieses schon komplett (und nicht nur ein Ausschnitt davon) zugestellt (E. 1.2). Der bzw. die Arbeitnehmende hat Anspruch auf Ausstellung eines klar und eindeutig formulierten, wahrheitsgem\u00e4ssen Zeugnisses. Das Zeugnis muss wohlwollend abgefasst sein (E. 2.2). Zuweilen wird in Zeugnissen \u00fcber eine an der entsprechenden Stelle an sich zu nennende Eigenschaft des oder der Angestellten geschwiegen. Dabei wird erwartet, dass der Zeugnisleser die Auslassung erkennt und daraus den Schluss zieht, dass der oder die Arbeitnehmende die betreffende Eigenschaft nicht hat (sogenanntes beredtes Schweigen; E. 2.4). Der Beschwerdegegner hatte berechtigte Gr\u00fcnde, im Arbeitszeugnis nicht zu sagen, der Beschwerdef\u00fchrer habe sich gegen\u00fcber Vorgesetzten, Kollegen und Dritten jederzeit \"freundlich\" und korrekt verhalten. H\u00e4tte er nur geschrieben, der Beschwerdef\u00fchrer habe sich gegen\u00fcber Dritten freundlich und korrekt verhalten, so stellte dies tats\u00e4chlich ein beredtes Schweigen dar. Die vom Beschwerdegegner gew\u00e4hlte Formulierung ist nicht zu beanstanden. Sie ist wahr und durchaus wohlwollend formuliert (E. 4.2). Der Beschwerdef\u00fchrer bediente sich, obwohl er mehrmals auf den schriftlichen Weg verwiesen wurde, immer wieder des E-Mail-Verkehrs, um Verfahrensantr\u00e4ge zu stellen. Seine Eingaben waren zudem ausschweifend und wiederholend. Die Vorinstanz durfte ihm damit reduzierte Kosten auferlegen (E. 5).  Abweisung der Beschwerde, soweit sie nicht durch R\u00fcckzug abgeschrieben wird."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 23:26:01", "Checksum": "2679e9fc7e1952ac5521e50cf3fe21bb"}