{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2019-10-10", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2019-00377_2019-10-10.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=219624&W10_KEY=13823218&nTrefferzeile=3&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "5e1811ab657ddb9601fe1a19fa0a39f6"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2019.00377"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 10.10.2019  VB.2019.00377"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 10.10.2019  VB.2019.00377"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 10.10.2019  VB.2019.00377"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "station\u00e4re Massnahme nach Art. 59 StGB | Station\u00e4re Massnahme: Versetzung in den offenen Vollzug und begleitete Tagesurlaube.  Vom Beschwerdef\u00fchrer, welcher das Anlassdelikt w\u00e4hrend einer jugendstrafrechtlichen Massnahme gegen\u00fcber einer Betreuerin ausgef\u00fchrt hatte, geht weiterhin eine konkrete und wahrscheinliche Gefahr f\u00fcr weitere Straftaten, die hochwertige Rechtsg\u00fcter gef\u00e4hrden, aus. Mit dieser Gefahr kann in einer (offenen) therapeutischen Einrichtung schlechthin nicht umgegangen werden, weshalb er nicht in den offenen Vollzug zu versetzen ist. Die gew\u00e4hlte Therapieform steht nicht im Belieben des Inhaftierten, sie gibt vorliegend aber auch nicht zu Beanstandungen Anlass. Aber auch eine tats\u00e4chlich mangelhafte Therapie w\u00fcrde an der Beurteilung der R\u00fcckfallgefahr nichts \u00e4ndern (E. 3). In seiner Beschwerde verlangt er in pauschaler Weise begleitete Tagesurlaube, ohne Umst\u00e4nde geltend zu machen, warum ihm Beziehungs- oder Sachurlaube zu gew\u00e4hren w\u00e4ren. Ausg\u00e4nge, die lediglich dem \"L\u00fcften\" dienen, bzw. sogenannte humanit\u00e4re Ausg\u00e4nge, die nicht in eine realistische Lockerungsperspektive eingebettet sind, entsprechen keiner gesetzlich bestimmten Form. Damit ist die Gew\u00e4hrung von Ausg\u00e4ngen, die \u00fcber die bereits gew\u00e4hrten therapeutischen Ausg\u00e4nge hinaus gehen, abzulehnen (E. 4) UP/URB. Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 02:18:59", "Checksum": "76f87579637c2d5fa734ead7056525e8"}