{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2020-03-03", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2019-00385_2020-03-03.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220024&W10_KEY=13823215&nTrefferzeile=32&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "fc88fb0a31f03c6bbc021d374e3a619d"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2019.00385"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 03.03.2020  VB.2019.00385"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 03.03.2020  VB.2019.00385"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 03.03.2020  VB.2019.00385"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aufenthaltsbewilligung | [Verl\u00e4ngerung der Aufenthaltsbewilligung nach Aufl\u00f6sung der ehelichen Gemeinschaft und Gesuch um neue Aufenthaltsbewilligung zum Verbleib bei einer ausserehelichen Tochter] Beim Antrag um Aufenthaltsbewilligung zum Verbleib bei der ausserehelichen Tochter, mit deren Mutter den Beschwerdef\u00fchrer verlobt ist, handelt es sich um eine unzul\u00e4ssige Erweiterung des Streitgegenstands. Es liegt ein unzul\u00e4ssiges neues Sachbegehren vor, wenn zwar dieselben Rechtsfolgen wie mit dem verfahrensausl\u00f6senden Gesuch bezweckt werden, dieses sich aber auf neue Tatsachen abst\u00fctzt, welche vom urspr\u00fcnglich zu beurteilenden Sachverhalt wesentlich abweichen (E. 1.2). Dem Beschwerdef\u00fchrer bleibt es unbenommen, im Lichte der erfolgten Geburt seiner Tochter und der neuen Paarbeziehung direkt beim Migrationsamt ein Gesuch um Erteilung der Aufenthaltsbewilligung zu stellen (E. 1.3). Die Ehegemeinschaft wurde aufgel\u00f6st. Die Dauer von drei Jahren ist nicht erreicht, weshalb kein Anspruch auf Aufenthaltsbewilligung nach Art. 50 Abs. 1 lit. a AIG besteht (E. 2.1).  Abweisung, soweit eingetreten wird."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 02:23:30", "Checksum": "9e24cf858876b3fbc1c436740015864f"}