{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "30.10.2019", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2019-00419_30-10-2019.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=219680&W10_KEY=4478008&nTrefferzeile=59&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "2ad5d375e6cf3f151ffe6cae3ab91fe8"}, "Num": [" VB.2019.00419"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 19..2.30.1  VB.2019.00419"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 19..2.30.1  VB.2019.00419"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 19..2.30.1  VB.2019.00419"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Versetzung ins geschlossene Strafregime | [Der Beschwerdef\u00fchrer wurde vom offenen in den geschlossenen Vollzug versetzt, nachdem er wegen Raufhandels w\u00e4hrend eines Hafturlaubs angeklagt worden war.] Besteht keine Gefahr, dass ein Gefangener flieht oder weitere Straftaten begeht, ist er in den offenen Vollzug zu versetzen (E. 2). Die Fluchtgefahr ist unter Ber\u00fccksichtigung der gesamten konkreten Verh\u00e4ltnisse zu pr\u00fcfen. Die L\u00e4nge der (drohenden) Strafe darf als Indiz gewertet werden, in Betracht zu ziehen sind aber auch die famili\u00e4ren und sozialen Bindungen des Gefangenen, seine berufliche und finanzielle Situation sowie allf\u00e4llige Kontakte zum Ausland (E. 3.1). Die Vorinstanz bef\u00fcrchtete, der Beschwerdef\u00fchrer k\u00f6nnte der ihm nach Verb\u00fcssen der Freiheitsstrafe wom\u00f6glich bevorstehenden Ausweisung durch eine Flucht ins Ausland zuvorkommen wollen. Der Beschwerdef\u00fchrer hat jedoch Ehefrau und Kinder, die in der Schweiz leben, bem\u00fcht sich aktiv um ein Aufenthaltsrecht und liess nach Kenntnisnahme der neuen strafrechtlichen Anklage und der drohenden Verl\u00e4ngerung seiner Haftdauer Gelegenheiten zur Flucht verstreichen. Er hat ein erhebliches Interesse am ordnungsgem\u00e4ssen Abschluss des Strafvollzugs in der Schweiz, er\u00f6ffnet ihm dieser doch die M\u00f6glichkeit, ohne ausl\u00e4nderrechtliche Bewilligung in der N\u00e4he seiner Ehefrau und Kinder zu bleiben (E. 4). Antragsgem\u00e4ss ist der Beschwerdef\u00fchrer zur\u00fcck in den offenen Vollzug zu versetzen (E. 4.5). Infolge Zusprechung einer Parteientsch\u00e4digung er\u00fcbrigt sich die Behandlung des von seinem Anwalt ausdr\u00fccklich bloss eventualiter gestellten Gesuchs um URB (E. 5). Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:51:47", "Checksum": "7a75fdc29fb758961b6eccf69a092d4b"}