{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "06.02.2020", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2019-00437_06-02-2020.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=219925&W10_KEY=4478005&nTrefferzeile=99&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "0822d2bd69480730a6320b09d264d826"}, "Num": [" VB.2019.00437"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 20..2.06.0  VB.2019.00437"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 20..2.06.0  VB.2019.00437"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 20..2.06.0  VB.2019.00437"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Waffentragbewilligung | Waffentragbewilligung f\u00fcr eine Flinte Cal. 12 Pumpaction. F\u00fcr T\u00e4tigkeiten im Sicherheitsbereich reicht grunds\u00e4tzlich das Tragen einer Faustfeuerwaffe, soweit eine Bewaffnung \u00fcberhaupt notwendig ist. Das Gesetz schliesst mit Art. 27 Abs. 2 WG aber nicht aus, dass Waffentragbewilligungen f\u00fcr gef\u00e4hrlichere Waffen als Faustfeuerwaffen ausgestellt werden. Dies aber nur f\u00fcr T\u00e4tigkeiten, die mit einer besonders erh\u00f6hten Gef\u00e4hrdung einhergehen; die Anforderungen daran sind aufgrund des von solchen Waffen (vorliegend einer Flinte) ausgehenden grossen T\u00f6tungs- und Verletzungsrisikos hoch. Auf Transporte von \u00e4hnlicher Bedeutung wie solche, die der Beschwerdef\u00fchrer im Auftrag seiner Arbeitgeberin begleitet, ist es in der Vergangenheit zu mehreren \u00dcberf\u00e4llen gekommen. Aus der Unberechenbarkeit und dem brutalen Vorgehen sowie der Bewaffnung der involvierten T\u00e4ter geht eine tats\u00e4chlich hohe Gefahr f\u00fcr Leib und Leben der bei solchen Transporten anwesenden Personen aus. Der Beschwerdef\u00fchrer hat ausreichend dargetan, dass er einem h\u00f6heren Risiko ausgesetzt ist als andere Personen, die im Sicherheitsdienst t\u00e4tig sind und dass der tats\u00e4chlichen Gefahr f\u00fcr sein Leib und Leben nicht mit anderen zumutbaren Massnahmen als mit dem Tragen einer Flinte begegnet werden kann. Die Waffentragbewilligung w\u00e4re unter Auflagen zu erteilen gewesen (E. 4).  Teilweise Gutheissung.  Abweichende Meinung einer Kammerminderheit."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:56:44", "Checksum": "305ed4a62bafd7701a68800b8db0a8bc"}