{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2020-04-01", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2019-00456_2020-04-01.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220100&W10_KEY=13823213&nTrefferzeile=69&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "9accda49d9a417b33ca35d0554bfddf5"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2019.00456"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 01.04.2020  VB.2019.00456"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 01.04.2020  VB.2019.00456"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 01.04.2020  VB.2019.00456"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Nichtverl\u00e4ngerung der Aufenthaltsbewilligung | [Umstritten ist der Widerruf der Aufenthaltsbewilligung des Beschwerdef\u00fchrers wegen Straff\u00e4lligkeit (u.a. versuchte vors\u00e4tzliche T\u00f6tung)]. Der Beschwerdef\u00fchrer ist zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden und hat damit einen Widerrufsgrund gesetzt (E. 2).  Die Freiheitsstrafe indiziert ein sehr grosses migrationsrechtliches Verschulden, welches durch die Art der Delikte (Anlassdelikt und Gewaltdelikt) noch erh\u00f6ht wird. Das \u00f6ffentliche Interesse an der Wegweisung des Beschwerdef\u00fchrers ist insgesamt als erheblich zu bezeichnen (E. 3.2). Der Beschwerdef\u00fchrer ist im Alter von 12 Jahren in die Schweiz eingereist und h\u00e4lt sich seit \u00fcber zehn Jahren hier auf. Es kann insgesamt nicht von einer gelungenen Integration und einer Verwurzelung in der Schweiz die Rede sein. Es erscheint ihm zumutbar, sich in seiner Heimat eine neue Existenz aufzubauen. Der Widerruf der Niederlassungsbewilligung erweist sich als verh\u00e4ltnism\u00e4ssig (E. 4.3). Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 02:24:30", "Checksum": "2ad71f4cdfb23f89d9fbf0b210596cf7"}