{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "18.12.2019", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2019-00463_18-12-2019.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=219824&W10_KEY=4478006&nTrefferzeile=71&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "1a0ee22c3e459d3e0ee40768b628bd71"}, "Num": [" VB.2019.00463"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 19..2.18.1  VB.2019.00463"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 19..2.18.1  VB.2019.00463"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 19..2.18.1  VB.2019.00463"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Referenzen. Die im Rahmen der Ausschreibung formulierten Zuschlagskriterien sind so auszulegen und anzuwenden, wie sie von den Anbietern in guten Treuen verstanden werden konnten und mussten. Auf den subjektiven Willen der Vergabestelle bzw. der dort t\u00e4tigen Personen kommt es nicht an. Doch verf\u00fcgt die Vergabestelle bei der Formulierung und Anwendung der Zuschlagskriterien \u00fcber einen grossen Ermessens- oder Beurteilungsspielraum, den die Beschwerdeinstanzen \u2013 im Rahmen der Sachverhalts- und Rechtskontrolle \u2013 nicht unter dem Titel der Auslegung \u00fcberspielen d\u00fcrfen. Von mehreren m\u00f6glichen Auslegungen hat die gerichtliche Beschwerdeinstanz nicht die ihr zweckm\u00e4ssig scheinende auszuw\u00e4hlen, sondern die Grenzen des rechtlich Zul\u00e4ssigen abzustecken (E. 4.3). Mit den Ausf\u00fchrungen in den Ausschreibungsunterlagen, dass die Referenzen optimalerweise den H\u00e4cksel-Service betreffen w\u00fcrden und andernfalls Referenzen vergleichbarer Arbeiten anzugeben seien, war damit zu rechnen, dass die Referenzen auch auf ihre Vergleichbarkeit hin bewertet w\u00fcrden (E. 4.4). Die Bewertung der Vergleichbarkeit der Referenzen ist nicht zu beanstanden (E. 5). Die Beschwerdegegnerin durfte Referenzen, welche als Subunternehmer get\u00e4tigt wurden, zulassen (E. 6.3). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:52:10", "Checksum": "ed37d263a2a135aa0538bac03e44a2d4"}