{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "06.02.2020", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2019-00464_06-02-2020.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=219924&W10_KEY=4478005&nTrefferzeile=100&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "d9b5ec9e1973222a2b7533e561ee7e23"}, "Num": [" VB.2019.00464"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 20..2.06.0  VB.2019.00464"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 20..2.06.0  VB.2019.00464"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 20..2.06.0  VB.2019.00464"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Verbindlichkeit von Zuschlagskriterien; impliziter Ausschluss. Erweist sich das Rechtsmittel gegen einen Vergabeentscheid als begr\u00fcndet, so hebt die Beschwerdeinstanz, sofern der Vertrag \u00fcber den strittigen Auftrag noch nicht geschlossen ist, den angefochtenen Entscheid auf und entscheidet in der Sache neu oder weist diese an die Vergabeinstanz zur\u00fcck; ist der Vertrag jedoch wie vorliegend zul\u00e4ssigerweise bereits abgeschlossen, bleibt der Beschwerdeinstanz bei Gutheissung der Beschwerde nur die M\u00f6glichkeit, die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Verf\u00fcgung festzustellen. F\u00fcr Schadenersatzbegehren ist das Verwaltungsgericht nicht zust\u00e4ndig (E. 3). Die Vergabebeh\u00f6rde ist an die in der Ausschreibung festgelegten Zuschlagskriterien gebunden. Die Formulierung der Zuschlagskriterien l\u00e4sst vorliegend keinen Raum f\u00fcr die Ber\u00fccksichtigung, wie \u00fcberzeugend der technische L\u00f6sungsansatz ist. Somit durfte dies bei der Bewertung der Kriterien nicht ber\u00fccksichtigt werden (E. 4.2). Es bleibt ein impliziter Ausschluss zu pr\u00fcfen. Anbietende, welche ein unvollst\u00e4ndiges Angebot einreichen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei der Beurteilung dieses Mangels ist im Interesse der Vergleichbarkeit der Angebote und des Gleichbehandlungsgrundsatzes ein strenger Massstab anzulegen. Die Rechtsfolge des Ausschlusses ist allerdings nur dann ad\u00e4quat, wenn es sich um einen wesentlichen Mangel handelt; einen \u00fcberspitzten Formalismus gilt es zu vermeiden (E. 4.3.1). Das Angebot der Beschwerdef\u00fchrerin erweist sich nicht als unvollst\u00e4ndig (E. 4.3.2-4.3.7). Teilweise Gutheissung, soweit Eintreten."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:56:43", "Checksum": "b26d3a8e2d96a2f7b6ce13df4a7e3eab"}