{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2019-09-12", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2019-00474_2019-09-12.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=219520&W10_KEY=13823218&nTrefferzeile=45&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "01eccfeab64f72773fd2420ed284f3df"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2019.00474"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 12.09.2019  VB.2019.00474"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 12.09.2019  VB.2019.00474"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 12.09.2019  VB.2019.00474"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Submissionsverfahren. Akteneinsicht. Begr\u00fcndungspflicht der Vergabebeh\u00f6rde. Bewertung der Zuschlagskriterien. Das Vergaberecht gew\u00e4hrleistet den Schutz vertraulicher Gesch\u00e4ftsinformationen anderer Anbietender. Die in Submissionsverfahren oft verlangten \"Technischen Berichte\" erlauben detaillierte Einblicke in das unternehmerische Know-how der Anbietenden; deren Geheimhaltungsinteresse \u00fcberwiegt vorliegend das Interesse an der Einsichtnahme (E. 3.1). Obwohl die Begr\u00fcndung von Verf\u00fcgungen grunds\u00e4tzlich so abgefasst sein muss, dass sich die Betroffenen \u00fcber die Tragweite des Entscheids Rechenschaft geben und diesen in voller Kenntnis der Sache an die h\u00f6here Instanz weiterziehen k\u00f6nnen, d\u00fcrfen Zuschlagsentscheide im Vergabeverfahren bloss summarisch begr\u00fcndet werden. Diesen Widerspruch l\u00f6st die Gerichtspraxis dadurch, dass die Vergabebeh\u00f6rden Gelegenheit erhalten, ihre Verf\u00fcgungen mit der Beschwerdeantwort erg\u00e4nzend und ausreichend im Sinn des allgemeinen Geh\u00f6rsanspruchs zu begr\u00fcnden. Vorliegend erf\u00fcllt das angefochtene Absageschreiben jedoch auch die Anforderungen an eine summarische Begr\u00fcndung nicht (E. 3.3). Der Vergabebeh\u00f6rde steht beim Urteil dar\u00fcber, welches Angebot anhand der Zuschlagskriterien das wirtschaftlich g\u00fcnstigste sei, ein erhebliches Ermessen zu, in welches das Verwaltungsgericht nicht eingreift. Die insgesamt bessere Bewertung der Zuschlagsempf\u00e4ngerin ist nicht zu beanstanden (E. 4.3 ff.). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 02:18:07", "Checksum": "c71fc7adf18ba5123606cb4904223ce6"}