{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "27.02.2020", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2019-00485_27-02-2020.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220003&W10_KEY=4478005&nTrefferzeile=53&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "4169ad621e6e5709848198ca8fc855f5"}, "Num": [" VB.2019.00485"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 20..2.27.0  VB.2019.00485"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 20..2.27.0  VB.2019.00485"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 20..2.27.0  VB.2019.00485"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Ausschluss wegen Missachtung wesentlicher Formvorschriften, insbesondere durch fehlende Unterschrift und Unvollst\u00e4ndigkeit des Angebots sowie wegen fehlendem Eignungsnachweis. Bei der Beurteilung von M\u00e4ngeln im Sinn von \u00a7 4a Abs. 1 IV\u00f6B-BeitrittsG ist im Interesse der Vergleichbarkeit der Angebote und des Gleichbehandlungsgrundsatzes ein strenger Massstab anzulegen. Die Rechtsfolge des Ausschlusses ist allerdings nur dann ad\u00e4quat, wenn es sich um einen wesentlichen Mangel handelt; einen \u00fcberspitzten Formalismus gilt es zu vermeiden. Grunds\u00e4tzlich besteht ein gewisser Ermessensspielraum der Vergabestelle, ob sie ein unvollst\u00e4ndiges Angebot von der Vergabe von vornherein ausschliessen oder aber die fehlenden Angaben und Unterlagen nachtr\u00e4glich noch einholen will. Von einem \u00fcberspitzten Formalismus ist eher dann auszugehen, wenn der Mangel auf eine Unklarheit der Ausschreibungsunterlagen oder ein offensichtliches Versehen des Anbieters zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, als wenn er von diesem bewusst in Kauf genommen wurde (E. 3). Das Angebot des Beschwerdef\u00fchrers weist vier formelle M\u00e4ngel auf. Unklarheiten in den Ausschreibungsunterlagen bestanden keine. Vorliegend wirken zwei der vier M\u00e4ngel als Versehen, weshalb die M\u00e4ngel in der Summe Ausdruck einer erheblichen Nachl\u00e4ssigkeit und nicht nur eines blossen Versehens sind, insbesondere zumal es sich beim nicht unterzeichneten Dokument um ein nicht unbedeutendes handelt. Dass die Beschwerdegegnerin auf Nachforderungen verzichtete, lag daher in ihrem Ermessen und w\u00e4re mit Blick auf das im Vergaberecht zentrale Gleichbehandlungsgebot auch nicht unproblematisch gewesen (E. 4). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:57:00", "Checksum": "a39126fc0da5cd2a3b8b985ec3a97dba"}