{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "31.10.2019", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2019-00505_31-10-2019.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=219686&W10_KEY=4478008&nTrefferzeile=53&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "07f4b36a488eec8b9519156249a99ce1"}, "Num": [" VB.2019.00505"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 19..2.31.1  VB.2019.00505"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 19..2.31.1  VB.2019.00505"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 19..2.31.1  VB.2019.00505"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Nichtbestehen der Aufnahmepr\u00fcfung | [Die Beschwerdef\u00fchrenden wehren sich gegen das Nichtbestehen der Zentralen Aufnahmepr\u00fcfung f\u00fcr die Langgymnasien durch ihren Sohn, welcher im Zeitpunkt der Pr\u00fcfungsanmeldung die 6. Klasse einer \u00f6ffentlichen Schule besuchte.] Richterliche Kontrolldichte bei der \u00dcberpr\u00fcfung von Examensleistungen (E. 2). Das hier massgebliche Aufnahmereglement regelt eindeutig und abschliessend, in welchen F\u00e4llen die Erfahrungsnoten zu ber\u00fccksichtigen sind; weder besteht Raum f\u00fcr Abweichungen im Einzelfall noch wird die Ber\u00fccksichtigung der Erfahrungsnoten ins Ermessen der Pr\u00fcfungsorgane gelegt (E. 4). Die unterschiedliche Behandlung von Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern einer \u00f6ffentlichen Schule und denjenigen einer Privatschule \u2013 bei welchen die Erfahrungsnoten keine Ber\u00fccksichtigung finden \u2013 beruht auf sachlichen Gr\u00fcnden und verst\u00f6sst nicht gegen das Rechtsgleichheitsgebot (E. 5.3). Das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot l\u00e4sst sodann Raum f\u00fcr eine gewisse Schematisierung und Vereinfachung, sofern dies nicht zu Ergebnissen f\u00fchrt, die nicht mehr sachgerecht erscheinen. Solches ist hier nicht der Fall, hat eine allf\u00e4llige faktische Ungleichbehandlung des Sohns der Beschwerdef\u00fchrenden doch noch ein hinnehmbares Ausmass (zum Ganzen E. 5.4). Im vorliegenden Verfahren besteht schliesslich kein Raum, die von den kommunalen Schulbeh\u00f6rden festgelegte Erfahrungsnote einer \u00dcberpr\u00fcfung zu unterziehen (E. 6). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:51:49", "Checksum": "0aa4921be34db63f5178b7c854cb63c8"}