{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "24.12.2019", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2019-00518_24-12-2019.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=219859&W10_KEY=4478006&nTrefferzeile=49&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "a149d74b6e3d0c185cf55a826b6542e8"}, "Num": [" VB.2019.00518"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 19..2.24.1  VB.2019.00518"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 19..2.24.1  VB.2019.00518"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 19..2.24.1  VB.2019.00518"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "F\u00fchrerausweisentzug | Auswirkungen des ausl\u00e4ndischen Fahrverbots auf Entzugsdauer. Der Beschwerdef\u00fchrer beging eine Geschwindigkeits\u00fcberschreitung in Deutschland. Nach Vollzug des deswegen auferlegten Fahrverbots von einem Monat in Deutschland wurde ihm gest\u00fctzt auf diesen Sachverhalt der F\u00fchrerschein f\u00fcr die Dauer von einem Monat entzogen (E. 2). Bei der Festlegung der Entzugsdauer sind die Auswirkungen des ausl\u00e4ndischen Fahrverbots auf die betroffene Person angemessen zu ber\u00fccksichtigen. Die im Ausland und in der Schweiz ausgesprochenen Massnahmen m\u00fcssten in ihrer Gesamtheit schuldangemessen sein (E. 3.2). Der Beschwerdef\u00fchrer ist im Administrativmassnahmenregister nicht verzeichnet, weshalb nach Art. 16cbis Abs. 2 Satz 3 SVG die am Begehungsort im Ausland verf\u00fcgte Dauer des Fahrverbots nicht \u00fcberschritten werden darf (E. 3.3). Das deutsche Fahrverbot hat den Beschwerdef\u00fchrer einigermassen stark getroffen. Zur Verwirklichung einer in ihrer Gesamtheit schuldangemessenen Sanktion ist dieses daher h\u00e4lftig anzurechnen. Die Dauer des F\u00fchrerausweisentzugs ist somit auf 15 Tage zu reduzieren (E. 3.4). Teilweise Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:52:17", "Checksum": "520c0a6867abb1052ca6c3c7995883fa"}