{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2019-12-18", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2019-00524_2019-12-18.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=219843&W10_KEY=13823216&nTrefferzeile=63&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "7b7155237fbeb67a01e8e091f69fb8bf"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2019.00524"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 18.12.2019  VB.2019.00524"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 18.12.2019  VB.2019.00524"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 18.12.2019  VB.2019.00524"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Grenzabstand einer Terrassenbaute von 195 qm mit unterhalb liegendem Hohlraum (Projekt\u00e4nderung): Geb\u00e4udequalit\u00e4t; Besonderes Geb\u00e4ude. Ob eine Baute ein Geb\u00e4ude im Rechtssinn darstellt, ist aufgrund einer Gesamtbetrachtung zu entscheiden, wobei die Schutzfunktion f\u00fcr Menschen und Sachen sowie der mehr oder weniger vollst\u00e4ndige Abschluss zentral sind. Unterhalb der begehbaren Fl\u00e4che besteht ein Hohlraum, welcher von drei Seiten her durch W\u00e4nde abgeschlossen und lediglich gegen Osten hin durch zehn S\u00e4ulen begrenzt wird. Die Projekt\u00e4nderung sieht vor, die Ostseite vollst\u00e4ndig zu vergittern. Die Vorinstanz hat die Terrassenbaute zu Recht als Geb\u00e4ude qualifiziert. Weder die Zug\u00e4nglichkeit noch die Nutzung des (Hohl-)Raums sind f\u00fcr die Frage der Geb\u00e4udequalit\u00e4t massgebend (E. 4).  F\u00fcr die Qualifikation einer Baute als Besonderes Geb\u00e4ude ist nach der Rechtsprechung deren fehlende objektive Eignung zum dauernden Aufenthalt von Personen ausschlaggebend und nicht die von der Bauherrschaft beabsichtigte bzw. in den Pl\u00e4nen ausgewiesene Nutzung. Die Qualifikation der Terrassenbaute als Besonderes Geb\u00e4ude ist nicht zu beanstanden; sie weist die entsprechenden Merkmale auf (E. 5).  Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 02:21:10", "Checksum": "11f9f511a9af7bf4441c702f8405eb79"}