{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "20.08.2020", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2019-00525_20-08-2020.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220498&W10_KEY=4478002&nTrefferzeile=14&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "7a2ce7e37631aaeefd17badfbd7ba3a6"}, "Num": [" VB.2019.00525"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 20..2.20.0  VB.2019.00525"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 20..2.20.0  VB.2019.00525"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 20..2.20.0  VB.2019.00525"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Bau eines Vetragsspitals unter Abbruch eines Denkmalschutzobjekts. Eine sp\u00e4tere \u00c4nderung einer Schutzmassnahme ist nicht ausgeschlossen, falls sie auf einer mindestens ebenso umfassenden Interessenabw\u00e4gung beruht wie die fr\u00fchere Schutzanordnung. Ein besonders gewichtiges \u00f6ffentliches Interesse ist daf\u00fcr nicht erforderlich (E. 5.2). Vorliegend haben sich die tats\u00e4chlichen Verh\u00e4ltnisse wesentlich ge\u00e4ndert, wodurch der Gemeinderat die Unterschutzstellung der Villa Nager neu beurteilen durfte (E. 5.3). Der Umgebungsschutz f\u00fcr die Villa Nager ist nicht erforderlich, weshalb dessen Aufhebung zu Recht erfolgte (E. 6.2).  Das \u00f6ffentliche Interesse an der Erhaltung der Villa Nager ist als mittel bis hoch zu qualifizieren (E. 6.3). Die auf der Spitalliste figurierenden Spit\u00e4ler \u00fcbernehmen einen staatlichen Leistungsauftrag (etwa in Form der zu gew\u00e4hrleistenden Aufnahmebereitschaft) und tragen zur Verwirklichung der mit der kantonalen Spitalplanung verfolgten \u00f6ffentlichen Interessen bei (medizinische Versorgung der Bev\u00f6lkerung und Kosteneind\u00e4mmung), was f\u00fcr ein ausserhalb der Spitalplanung stehendes Vertragsspital nicht \u2013 oder nur begrenzt \u2013 zutrifft (E. 7.4.1 f.).  Nach Wegfall des Umgebungsschutzes der Villa Nager ist eine der Schutzw\u00fcrdigkeit angemessene bauliche Nutzung auf der Parzelle weiterhin m\u00f6glich (E. 7.8).  Das \u00f6ffentliche sowie die privaten Interessen am Vertragsspital \u00fcberwiegen insgesamt das Interesse an der Erhaltung der Villa Nager nicht. Die Aufhebung der Schutzverf\u00fcgung erweist sich als unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig (E. 7.9). Somit ist auch die Baubewilligung f\u00fcr die Klinik aufzuheben (E. 8.2). Teilweise Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:57:44", "Checksum": "cd486604336a46ea82d2c99e900ba443"}