{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2020-04-01", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2019-00547_2020-04-01.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220099&W10_KEY=13823213&nTrefferzeile=70&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "a615d1d578e804afcee6ea69c3e4ef87"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2019.00547"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 01.04.2020  VB.2019.00547"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 01.04.2020  VB.2019.00547"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 01.04.2020  VB.2019.00547"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Widerruf der Niederlassungsbewilligung EU/EFTA | [Umstritten ist der Widerruf der Niederlassungsbewilligung EU/EFTA des Beschwerdef\u00fchrers wegen Straff\u00e4lligkeit (u.a. versuchte schwere K\u00f6rperverletzung)] Der Beschwerdef\u00fchrer ist zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt worden und hat damit einen Widerrufsgrund gesetzt (E. 2).  Die Freiheitsstrafe indiziert ein grosses migrationsrechtliches Verschulden, welches durch die Art der Delikte (Anlassdelikt und Gewaltdelikt) noch erh\u00f6ht wird. Das nicht unerhebliche R\u00fcckfallrisiko ist freiz\u00fcgigkeitsrechtlich nicht hinzunehmen. Das \u00f6ffentliche Interesse an der Wegweisung des Beschwerdef\u00fchrers ist insgesamt als gross zu bezeichnen (E. 4.2). Der Beschwerdef\u00fchrer ist im Alter von 12 Jahren in die Schweiz eingereist und h\u00e4lt sich seit \u00fcber zw\u00f6lf Jahren hier auf. Insgesamt ist dennoch keine besonders enge Beziehung zur Schweiz erkennbar. Es erscheint ihm zumutbar, sich in seiner Heimat eine neue Existenz aufzubauen. Die R\u00fcckkehr w\u00fcrde zu einer Trennung von seiner Ehefrau f\u00fchren, diese erweist sich aber nicht als rechtsverletzend. Der Widerruf der Niederlassungsbewilligung erweist sich als verh\u00e4ltnism\u00e4ssig (E. 4.3). Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 02:24:29", "Checksum": "a9b2b602aa9d3f4bd12e04fb4d0cc2d5"}